Flüssigkeiten dürfen ab 2013 wieder an Bord
Ab April 2013 können Flugpassagiere wieder Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen. Bis dahin müssten die Flughäfen Flüssigkeitsscanner einführen, gab die EU-Kommission bekannt.
Ursprünglich hätte das Verbot bereits jetzt aufgehoben werden sollen. Da sich aber die Einführung der Scanner zur Entdeckung von Flüssigkeiten im Gepäck verzögert, wird das Verbot noch drei Jahre bestehen bleiben, wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte.
Als erster Schritt hin Richtung Aufhebung können spätestens ab dem 29. April 2011 flüssige Güter aus Duty-Free-Shops in Drittländern in versiegelten Plastiksäcken wieder an Bord genommen werden.
Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) war dies bisher nur für Transit-Passagiere aus Singapur und Kroatien möglich. Neu können auch Personen aus den USA und Kanada mit den so verpackten Flüssigkeiten durch die Flughäfen der EU und der Schweiz reisen.
Das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird regelmässig an die Rechtsentwicklungen in der EU angepasst. Die jetzt in Kraft getretenen angepassten EU-Veordnungen wurden am 7. April in Brüssel im zuständigen gemischten Ausschuss diskutiert. Mit der Übernahme der Regelungen sind Schweizer Flugpassagiere weiterhin den EU-Bürgerinnen und -Bürger gleich gestellt.
Das Verbot war im Rahmen verschärfter Sicherheitsvorkehrungen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA eingeführt worden.
swissinfo.ch und Agenturen
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