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Schweizer Bischöfe sehen keinen Handlungsbedarf

Die Schweizer Bischofskonferenz sieht nach der Veröffentlichung des Hirtenbriefs des Papstes zum sexuellen Missbrauch in der irischen Kirche vorerst keinen Handlungsbedarf. Sie versteht den Brief als Bestätigung für ihr Vorgehen bei solchen Fällen in der Schweiz.

Schon heute stünden die Interessen der Opfer im Zenturm, sagte Walter Müller, der Sprecher der Bischofskonferenz, am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Obwohl sich der Brief an die Katholiken in Irland richte, habe der Brief auch für die Schweiz eine Bedeutung.

“Der Brief bestätigt die Richtlinien, welche die Kirche für Fälle des sexuellen Missbrauchs im Jahr 2002 aufgestellt hat”, stellte Müller in einer ersten Reaktion auf den am Samstagmittag veröffentlichten Hirtenbrief fest. Bekräftigt werde darin vor allem die Haltung, dass im Interesse der Opfer gehandelt werden müsse.

Schon heute arbeite die Kirche bei Missbrauchs-Fällen, die ihr bekannt würden, darauf hin, dass sich der Täter den Behörden stelle, sagte Müller. Dies hat der Papst in seinem Hirtenbrief den irischen Geistlichen nahegelegt, die sich an Minderjährigen vergangen haben.

Die Richtlinien der Bischofskonferenz sind aber nicht unumstritten. Kritisiert wird etwa, dass die Kirche nicht selbst aktiv wird gegen mutmassliche Täter. Nur wenn das Opfer einverstanden ist, reicht sie Anzeige ein.

Ausnahmen wären laut Müller aber vorgesehen: Wenn die Gefahr der Wiederholung des sexuellen Missbrauchs bestehe, würde die Kirche auch selbst Anzeige erstatten, sagte er.

Das Bistum Chur untersucht derzeit rund zehn Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch in den Kantonen Graubünden, Zürich und Schwyz. Mindestens weitere sechs Fälle sind bereits abgeschlossen, ebenso wie fünf Übergriffe im Kloster Einsiedeln.

swissinfo.ch und Agenturen

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