Gewalttäter will mit ambulanter Therapie Gefängnis umgehen
Ein über 30-jähriger Aargauer kommt nicht um die Verbüssung seiner fünfeinhalb Jahre langen Freiheitsstrafe herum. Das Bundesgericht hat die Aufschiebung der Strafe zugunsten einer ambulanten Massnahme abgewiesen. Der Verurteilte hatte seine Ex-Freundin fast getötet.
(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass der Aufschub einer Strafe sehr zurückhaltend anzuwenden und nur in Ausnahmefällen zu gewähren sei. Vorliegend seien keine Gründe vorhanden, um die Strafe wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und zahlreicher weiterer Delikte aufzuschieben.
Der Beschwerdeführer hatte seine ehemalige Freundin drangsaliert, und es kam auch zu wiederholten körperlichen Auseinandersetzungen. Einmal nahm der physisch doppelt so schwere Mann seine Freundin in den Schwitzkasten, bis sie nicht mehr atmen konnte. Die Spuren dieser Gewalttat waren deutlich sichtbar.
Das höchste Schweizer Gericht stützt die Sicht der Vorinstanz, dass die sozialen und beruflichen Integrationsbemühungen des Verurteilten ein Auf und Ab seien. Er habe gewisse Bemühungen gezeigt, aber es liege keine gefestigte Lebensführung vor. Zudem bestätigte eine Gutachterin, dass die ambulante Behandlung des Mannes im Vollzug möglich sei, auch wenn die Bedingungen dafür weniger ideal seien. (Urteil 7B_1431/2024 vom 17.12.2025)