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Goldhasen von Lindt & Sprüngli werden nicht EU-weit geschützt

(Keystone-SDA) Luxemburg – Rückschlag für Lindt & Sprüngli zur Weihnachtszeit: Die Goldhasen und die weihnächtlichen Rentiere des Schokoladenherstellers geniessen keinen EU-weiten Markenschutz. Ein EU-Gericht stützt einen früheren Entscheid der zuständigen Behörde.
Lindt & Sprüngli hatte 2004 und 2005 beim EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Form seiner Goldhasen und Rentiere aus Schoggi sowie das rote Halsband mit Glöckchen EU-weit schützen wollen. Das HABM hatte diese Anmeldung für eine Gemeinschaftsmarke abgelehnt.
Bei einer Eintragung als Gemeinschaftsmarke gilt der Markenschutz laut HABM-Website für die gesamte Europäische Union. Lindt & Sprüngli wäre es so europaweit möglich gewesen, Dritten zu verbieten, gleiche oder ähnliche Osterhasen oder – zu Weihnachten eher aktuell – Rentiere zu verkaufen.
Gegen die Ablehnung der Markenanmeldung beim HABM hatte Lindt & Sprüngli eine Beschwerde eingelegt. Das Europäische Gericht wies diese nun ab, wie es am Freitag mitteilte. Wie bereits das Amt spricht auch das Gericht in Luxemburg den Lindt-Hasen, -Rentieren sowie roten Bändern und Glöckchen die nötige Unterscheidungskraft ab.
Allein aus diesen Merkmalen könne der Konsument nicht schliessen, von welchem Hersteller das Produkt stamme, hiess es zur Begründung. Zu Weihnachten oder Ostern seien zudem Rentiere, Glöckchen und Hasen übliche Formen, die viele Unternehmen einsetzten. Das rote Band mit Glöckchen sei ein «einfaches dekoratives Element».
Langjähriger RechtsstreitIn den vergangenen Jahren war Lindt & Sprüngli immer wieder gegen Produzenten vorgegangen, welche Hasen herstellten, die den Schoggitieren aus dem Zürcher Haus ähnlich sahen. Die Marke «Goldhase», aber auch die Hasen-Form ist in mehreren europäischen Ländern bereits heute geschützt. Eine Gemeinschaftsmarke gilt aber neben den nationalen Marken.
Seit mehreren Jahren liegt das Unternehmen im Streit mit dem Hersteller Riegelein aus Bayern. Erst im Juli wies der deutsche Bundesgerichtshof ein Zivilverfahren zum wiederholten Mal an eine untere Instanz zurück.
Der Grund dafür mutet skurril an: Der goldbraune Schoggi-Hase des Konkurrenten als Beweisstück war beim Gericht unauffindbar. Auch mit der österreichischen Firma Hauswirth befindet sich Lindt & Sprüngli in einem langwierigen Streit.

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