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Google erlaubt nach EU-Urteil Werbung zu fremden Markennamen

BERLIN/HAMBURG (awp international) – Werbetreibende können bei Google künftig auch Anzeigen zu markenrechtlich geschützten Marken schalten. Der Suchmaschinenbetreiber hat nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs seine Richtlinien für die Anzeigenschaltung überarbeitet. Unternehmen können nun auch geschützte Begriffe als “Keyword” nutzen, also als Suchstichwort für Werbelinks, wie Google am Mittwoch mitteilte. So würden bei der Suche etwa nach einer bestimmten Fluggesellschaft künftig auch Anzeigen von Drittanbietern wie Hotel- und Reise-Seiten sowie Werbung anderer Fluggesellschaften erscheinen.
Google reagiert mit den veränderten Richtlinien auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März, die zugunsten des Suchmaschinenspezialisten ausgefallen war. Grosse Markeninhaber wie Louis Vuitton und Thonet hatten gegen den Suchmaschinenriesen geklagt. Mit dem “AdWord”-Anzeigenverfahren bei Google könnten auch Markenfälscher ihre Ware bewerben, so die Begründung.
Sollte ein Markeninhaber bemerken, dass ein anderes Unternehmen mit seiner Anzeige die Nutzer verwirrt, könne er bei Google auch künftig Beschwerde einreichen, hiess es. Sollte zum Beispiel ein Anbieter mit seiner Anzeige zu Unrecht den Eindruck erwecken, dass er zu einem bestimmten Markenanbieter gehöre oder sogar geschützte Markenprodukte anbieten, werde Google die Anzeige entfernen. Die Richtlinienänderung betrifft ausschliesslich Werbeanzeigen über Googles AdWord-System und tritt am 14. September in Kraft./rg/DP/wiz

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