GPK rügt Regierung und Bericht Schefer zum Basler Polizeikorps
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) rügt die aus ihrer Sicht zu späte Reaktion der Basler Regierung auf den Polizei-Unterbestand, die Vorgehensweise im Bericht Schefer und die Trennung vom Kommandanten. Sie hat am Donnerstag ihren Spezialbericht veröffentlicht.
(Keystone-SDA) «Das Zusammenspiel war ungenügend», sagte GPK-Präsident Tim Cuénod (SP) vor den Medien. Damit bezog er sich auf den Austausch zwischen den Departementen, um das Problem des Unterbestandes beim Korps der Kantonspolizei anzugehen. Der Gesamtregierungsrat sei in der Pflicht gewesen und hätte an einem Strick ziehen müssen, sagte Cuénod im Hinblick auf die Frage der Verantwortlichkeit.
Der knapp 70-seitigen Berichts widmet sich in einem wesentlichen Teil dem Personalunterbestand. Dieser stieg im Korps von 2021 bis 2024 unter anderem infolge von Kündigungen stark an. Der prognostizierte Unterbestand belief sich Ende 2025 auf 114 Vollzeitstellen. Ein Turnaround sei noch nicht absehbar, heisst es im Bericht.
Der Unterbestand wird laut GPK in den nächsten Jahren durch Pensionierungen verschärft. So wird bis ins Jahr 2034 bei der Kantonspolizei insgesamt mit 234 Pensionierungen gerechnet.
Die GPK kam unter anderem zum Schluss, dass die Regierung zu lange mit der Einführung der Arbeitsmarktzulage gewartet und die gesetzlichen Möglichkeiten für befristete Lohnerhöhungen nicht vollständig ausgeschöpft hat. «Wenn bei systremrelevanten Aufgaben so viel Personal fehlt, muss schnell gehandelt werden», hielt Cuénod fest.
Überproportional viele Frauen haben gekündigt
Die GPK stellte zudem fest, dass die Kündigungen vor allem durch Arbeitnehmende im Alter zwischen 25 und 44 Jahren und überproportional durch Frauen erfolgten. In den letzten vier Jahren betrug der Anteil zwischen 35 und 50 Prozent aller Kündigungen und lag damit deutlich über dem prozentualen Frauenanteil der Kantonspolizei, wie es im Bericht heisst. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist trotz Unterbestand aber laut GPK nicht gefährdet.
Die pauschale Behauptung, die Kapo sei mit ihren Löhnen im Vergleich zu anderen Kantonen nicht wettbewerbsfähig, habe sich als falsch erwiesen, sagte Cuénod. Wohl aber sei Basel-Stadt bei den Einstiegslöhnen tiefer. Zudem sei die Belastung durch Wochenendeinsätze hoch.
Der im Juni 2024 veröffentlichte Bericht des Verwaltungsrechtlers Markus Schefer hatte eine grosse Misere im Polizeikorps aufgezeigt. Viele der befragten Polizistinnen und Polizisten klagten über eine «Angstkultur», mangelndes Vertrauen in die Führung sowie über rassistische und sexistische Vorfälle. Als erste Massnahme hatte die Basler Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) den Polizeikommandanten Martin Roth freigestellt.
Der GPK-Bericht bestätigt, dass es in einzelnen Bereichen der Kantonspolizei Basel-Stadt zu sexistischem, rassistischem oder antisemitischem Verhalten kam. Laut der GPK gab es in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt fünf Personalverfahren bei der Kantonspolizei im Zusammenhang mit Rassismus, Sexismus oder antisemitischen Handlungen.
So gab es laut der GPK Probleme mit diskriminierendem Verhalten in Teilen des Korps. «Zweideutige und unmissverständlich rechtsextreme Symbole mit Nähe zu rechtsextremen, antidemokratischen und paramilitärischen Milieus seien präsent gewesen», heisst es in Berufung auf eine Auskunftsperson. Mitarbeitende seien trotz Vorfällen teilweise befördert oder in sensible Funktionen gesetzt worden, beispielsweise Personen mit antisemitischer Haltung zum Schutz der jüdischen Gemeinschaft.
Mehrere solche Fälle seien belegt, doch es gebe deutlich mehr Hinweise auf Fälle von Sexismus, ergänzte der GPK-Präsident. Wichtig sei, nicht nur auf Einzelfälle zu fokussieren, denn es gebe einen «strukturellen Reformbedarf».
Bericht Schefer hat Vorgaben verletzt
In der Kommission gibt es aber auch grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem Bericht Schefer. Sie kritisiert die Vernichtung der Gesprächsprotokolle. Dadurch könnten die Aussagen des Berichts nur beschränkt objektiviert werden, schreibt die GPK. Damit habe sich Schefer der qualitativen Prüfung der zentralen Aussagen im Bericht faktisch entzogen.
Auch sei der Bericht zu wenig systematisch und es fehlten quantitative Informationen, heisst es. Dennoch enthält der Bericht gemäss GPK «eine Reihe von ernstzunehmenden Informationen und Hinweisen zu problematischen Sachverhalten».
Gemäss dem GPK-Bericht stellte die Auftragsvergabe an Schefer durch den damaligen Polizeikommandanten einen Verstoss gegen die Unterschriftsregelung der Kantonspolizei dar. Der Auftrag wurde somit nicht regelkonform vergeben, wie die GPK festhält. Zwar gab Eymann mündlich grünes Licht dafür. Es hätte jedoch auch noch ihre Unterschrift oder die eines Mitglieds der Polizeileitung gebraucht. Hier liege eine «nicht unwesentliche formelle Fahrlässigkeit», sagte Cuénod.
Zudem kostete der Bericht Schefer rund 250’000 Franken und liegt damit über dem Schwellenwert von 150’000 Franken für eine freihändige Vergabe, wie es weiter heisst.
Mit der Vernichtung der Gesprächsprotokolle sei der Vertrag verletzt worden, schreibt die Oberaufsichtskommission. Im Auftrag stehe, dass «sämtliche Akten» während zwei Jahren nach Abschluss das Mandats auf Papier oder auf einer Drive aufbewahrt werden müssen.
Kein zwingender Grund für die Trennung vom Kommandanten
Die GPK nimmt den damaligen Polizeikommandanten Martin Roth in ihrem Bericht immer wieder in Schutz. «Es bestand kein zwingender Grund für eine Trennung», sagte Cuénod. So könne Roth und der damaligen Polizeileitung kein arbeitsrechtliches Fehlverhalten nachgewiesen werden, heisst es. Vielmehr habe er die Kulturprobleme im Korps angehen wollen und auch den Bericht Schefer in Auftrag gegeben.
Das Korps habe die damalige Polizeileitung für zu zögerlich ergriffene Massnahmen verantwortlich gemacht und zu wenig Kenntnisse von den durchaus unternommenen Anstrengungen der Polizeileitung gehabt. «Die GPK erlebte den damaligen Polizeikommandanten über die Jahre als stets bestrebt, die Lage für das Polizeikorps zu verbessern», schreibt die GPK.
Eymann bestätigte in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf den GPK-Bericht Mitte Januar, dass kein «individuelles, personalrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen wurde». Dem ehemaligen Kommandanten und seiner Polizeileitung war das Korps jedoch «gänzlich entglitten». Für eine weitere tragfähige Zusammenarbeit habe keine Basis mehr bestanden.