Israels Botschafter in Bern verteidigt Ausweitung der Todesstrafe
Israels Botschafter in Bern, Tibor Schlosser, hat in einem Interview die Ausweitung der Todesstrafe als souveräne Entscheidung Israels verteidigt. "Ich verstehe die Sichtweise der Schweiz, wonach die Kapitalstrafe die Würde der Menschen verletzt", sagte er zu Tamedia.
(Keystone-SDA) Doch in Israel liege der Fokus auch auf der Würde der Terroropfer, deren Familien sowie darauf, weitere Terroranschläge zu verhindern, sagte Schlosser in dem am Dienstag veröffentlichten Interview.
«Wenn ein Terrorist lebenslang erhält, ist das keine Abschreckung», sagte er. Die Inhaftierten wüssten, dass sie beim nächsten Geiselaustausch freikämen. «So schaffen wir geradezu einen Anreiz, noch mehr Anschläge zu begehen», sagte der israelische Botschafter.
Das israelische Parlament hatte das Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe vergangene Woche mit knapper Mehrheit gebilligt. «Wenn eine Mehrheit ein solches Gesetz will, ist das unsere souveräne Entscheidung», sagte Schlosser. Zudem sei Israel nicht der einzige demokratische Staat, der die Todesstrafe kenne. «Nun haben wir dieses Gesetz, und damit kommt die Frage, wie das Gesetz angewendet wird», sagte er. Richter würden darüber urteilen, wann die Todesstrafe verhängt werde. Den Verurteilten stehe der Rechtsweg offen, sagte der Botschafter.
Das Gesetz sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden.
Schweiz lehnt Todesstrafe ab
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) intervenierte bei Schlosser. Der Chef der EDA-Abteilung Frieden und Menschenrechte, Tim Enderlin, will ihm bei einem Treffen die Haltung der Schweiz persönlich darlegen, wie das Aussendepartement mitteilte. Zuerst hatte der «SonntagsBlick» über das geplante Gespräch berichtet.
«Die Schweiz lehnt die Todesstrafe überall und unter allen Umständen ab, da sie mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde unvereinbar ist», unterstrich das EDA am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Letztes Todesurteil 1962 vollstreckt
Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoss der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir wird auch von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützt. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands ist beim höchsten Gericht des Landes hängig.
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefällen beibehalten, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die bis anhin letzte Hinrichtung war jene des NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahr 1962.