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Kanton Aargau passt Richtplan zum Schutz der Fruchtfolgeflächen an

Keystone-SDA

Der Kanton Aargau überarbeitet einen Teil seines Richtplans. Die qualitativ besten landwirtschaftlichen Böden sollen langfristig erhalten bleiben. Künftig sollen eine verbesserte Datengrundlage und eine neue Kompensationspflicht den Schutz dieses Landes garantieren.

(Keystone-SDA) Der Regierungsrat schickte den Entwurf für die entsprechende Anpassung an den Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) am Donnerstag in die öffentliche Anhörung.

Bei den FFF handelt es sich um die qualitativ wertvollsten ackerfähigen Landwirtschaftsflächen. Sie sind für die Ernährungssicherung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung, insbesondere in Zeiten von Versorgungsengpässen oder schweren Mangellagen, wie aus den Unterlagen hervorgeht.

Um diese Flächen zu schützen, verpflichtet der Bund den Kanton Aargau zur dauerhaften Sicherung von 40’000 Hektaren Fruchtfolgeflächen. Die bisher im Richtplan verzeichneten Fruchtfolgeflächen werden durch eine bereinigte und deutlich präzisere Abgrenzung ersetzt.

Diese Neukartierung hat zu einer Änderung der kantonalen Bilanz geführt: Die neu ermittelte Gesamtfläche der FFF beträgt 41’834 Hektaren. Das sind rund 1350 Hektaren mehr als bisher ausgewiesen.

Der Regierungsrat erklärt diese Diskrepanz mit den in den 1990er-Jahren vorgenommenen Pauschalabzügen, die damals eher konservativ hoch angesetzt gewesen seien. Die Gründe seien die genauere Bodenkartierung dank der Nutzung verbesserter Geodaten. Die Bilanz sei jedoch nur eine Momentaufnahme.

Bund macht neue Vorgaben

Auslöser für die Aargauer Anpassungen des kantonalen Richtplans ist die im Jahr 2020 erfolgte Revision des eidgenössischen Sachplans Fruchtfolgeflächen. Der Bund stellt darin neue Anforderungen, die mit den bisher im Aargau verwendeten Grundlagen und Prozessen nicht mehr rechtssicher umsetzbar waren, wie es heisst.

Das Bundesamt für Raumentwicklung habe die Richtplananpassung im Mai 2025 einer Vorprüfung unterzogen und dem Kanton die generelle Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bestätigt, heisst es in den Unterlagen. Auch die Regionalplanungsverbände (Repla) seien bereits angehört worden, und ihre Rückmeldungen seien in das vorliegende Projekt eingeflossen.

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