Kanton senkt Verrechnungssatz für die Pflege von Angehörigen
Ab 2026 gilt im Kanton St. Gallen ein reduzierter Höchstansatz bei der Pflege durch Angehörige. Der Kanton reagiert auf Kritik in Vorstössen und auf die steigende Belastung der Gemeinden. Die Massnahme gilt als Übergangslösung bis zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes.
(Keystone-SDA) Wer Angehörige pflegt, kann sich von einer Spitex-Organisation anstellen lassen und wird dann für diese Arbeit entschädigt. Nun senkt der Kanton St. Gallen den Höchstansatz für eine Pflegestunde von 79.80 Franken auf noch 68.90 Franken.
Für die Finanzierung der Pflege durch Angehörige seien die Krankenversicherer, die Betroffenen mit ihrem Selbstbehalt sowie die Gemeinden zuständig, erklärte Gesundheitschef Bruno Damann (Mitte) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Kritik an der aktuellen Situation gab es zuletzt in verschiedenen Vorstössen aus dem Kantonsrat. Darin hiess es etwa, dass einige Spitex-Organisationen den Krankenkassen hohe Abrechnungen stellten, die wiederum zu Lasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern gingen. Zusätzlich würden damit auch die Gemeinden belastet.
Nicht weniger für Angehörige
Der Kanton reagiert deshalb mit der Senkung des Höchstansatzes auch auf die steigende Belastung für die Gemeinden. Besonders betroffen ist etwa die Stadt St. Gallen.
Erhalten damit die Angehörigen künftig weniger für ihre Pflegeleistungen? Er hoffe, dass weniger Geld bei den Spitex-Institutionen bleibe, sagte Damann. Bisher seien vom Ansatz für die Pflegestunden Beträge zwischen 30 und 40 Franken an die Angehörigen ausbezahlt worden.