Katholische Kirche klärt Eignung von Seelsorgenden besser ab
Die römisch-katholische Kirche hat im Nachgang zur Missbrauchs-Studie der Universität Zürich wissenschaftlich abgestützte Eignungsabklärungen für angehende Seelsorgende eingeführt. Diese sind auch eine Präventionsmassnahme gegen sexuellen und spirituellen Missbrauch.
(Keystone-SDA) Daneben seien sie auch «ein Schlüsselelement» in der gesamten Personalentwicklung für Seelsorgende, heisst es in einer am Dienstag verschickten Medienmitteilung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS).
Die Assessments seien eine Reaktion auf die 2023 publizierte Studie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts, erklärte Stefan Loppacher, Leiter Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von RKZ, SBK, und KOVOS, auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Assessments sollen helfen, «Risiken für Drittpersonen» auszuschliessen, wie Loppacher weiter sagte. Das bedeutet konkret: Mithilfe der Expertise von externen Fachpersonen soll das Gefährdungspotential möglicher Kandidaten bereits bei der Eignungsabklärung erkannt werden.
Dazu sei die Eignungsabklärung von einem Team um den Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich konzipiert worden, heisst es in der Medienmitteilung. Konkret arbeite die Kirche mit zehn Fachpersonen aus der forensischen Psychologie / Psychiatrie und der Personaldiagnostik zusammen.
Verbindliche Eignungsabklärung
Per Ende März 2025 wurde die Eignungsabklärung verbindlich eingeführt, wie es weiter heisst. In einer Pilotphase von März bis Dezember 2025 wurden demnach in sämtlichen Bistümern insgesamt 72 solcher Eignungsabklärungen durchgeführt. In Einzelfällen hätten sich die Verantwortlichen entsprechend den Empfehlungen der Experten gegen eine weitere Zusammenarbeit mit evaluierten Personen entschieden. Das vierstufige Verfahren basiere auf einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten Interview und einem forensisch-klinischen Interview.
Alle diese Schritte würden von externen Fachpersonen durchgeführt und in drei separaten Berichten dokumentiert. Gestützt auf die Berichte führten die Ausbildungsverantwortlichen im vierten Schritt ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten.