Sanktionierte Schweizer:innen und der heikle Vorwurf der Desinformation
Zwei Schweizer:innen sind in Zusammenhang mit russischer Propaganda von der EU sanktioniert worden. Warum genau und warum die zwei, ist nicht abschliessend klar. Eine Analyse.
Der Fall um einen ehemaligen Schweizer Offizier und Geheimdienstler hat in den letzten Wochen für einige Aufregung gesorgt. Jacques Baud ist im Dezember von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt worden. Er kann darum nicht mehr reisen und seine Bankkonten sind gesperrt. Das betrifft Baud stärker als sanktionierte Russ:innen: Er lebt in Brüssel.
Die Aufmerksamkeit für Baud hat auch neue Aufmerksamkeit für Nathalie Yambs Situation gebracht: Die schweizerisch-kamerunische Doppelbürgerin ist bereits seit vergangenem Sommer sanktioniert.
Anders als Baud geniesst sie weiterhin eine gewisse Bewegungsfreiheit. Yamb hält sich in Westafrika auf. Im August dankte die Influencerin auf Instagram dem Machthaber in Niger dafür, dass er sie zur Sonderberaterin ernannt und ihr einen Diplomatenpass verschafft hat – den hat Yamb seither unter anderem für einen offiziellen Besuch in Venezuela genutzt.
Schweizer Botschafterin hat interveniert
Die beiden Betroffenen fühlen sich von der Schweiz im Stich gelassen, die die Sanktionen aber nicht übernahm. Laut «NZZ am Sonntag» hat die Schweizer Botschafterin am 9. Januar 2026 für ihre beiden Bürger:innen in Brüssel interveniert.
Nicht so beim dritten Schweizer auf der EU-Sanktionsliste: Artem Yurievich Chaika, Geschäftsmann und Berater des tschetschenischen Machthabers Ramsan Kadyrow, ist ebenfalls sanktioniert.
Die Sanktionen gegen diesen in Russland lebenden Schweizer hat 2023 auch die Schweiz übernommen.
Das Reiseverbot und die Finanzsanktionen gegen Chaika sind Teil der EU-Ukraine-Sanktionen.
Yamb und Baud sind von einem anderen Sanktionspaket betroffen: jenem gegen die hybride Bedrohungen Russlands.
Wann begründet Publizistik Sanktionen?
2024 verabschiedete die EU die Verordnung dafür. Wer an «Massnahmen oder Strategien» beteiligt ist, die Russlands Regierung «zuzurechnen sind und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit» in einem Staat oder einer internationalen Organisation untergraben, soll keinen EU-Boden mehr betreten dürfen. So heisst es in der EU-VerordnungExterner Link.
Konkret sind solche «Massnahmen» wohl vor allem Sabotage und Desinformation.
Doch gerade der Vorwurf der Desinformation führt zwangsweise in eine Grauzone: Desinformation umfasst nur bewusst gestreute falsche oder irreführende Information – nicht einfach Falschinformationen. Es braucht also eine Absicht hinter der Verbreitung von Falschinformation, dass sie zur Desinformation wird. Zudem ist die Pressefreiheit besonders geschützt – wo endet die freie Meinungsäusserung und wo wird Publizistik zu einer derartigen hybriden Bedrohung, dass man die Leben ihrer Urheber blockiert? Sanktionen sind per sofort. Die Betroffenen können dagegen zwar den Rechtsweg einschlagen – doch der dauert.
Der Telegram-Kanal der «Dame von Sotschi»
Nathalie Yamb nutzt bis heute das Label «Die Dame von Sotschi», etwa als Hashtag oder für ihren gleichnamigen Telegram-Kanal. Dort verbreitet sie an Zehntausende Beiträge zur Aktualität – nach eigenwilligen Relevanzkriterien. Anfang März 2022, Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine, postete sie mehrfach über eine von Russland eingebrachte UNO-Resolution gegen «Neonazismus».
Einmal ging es darum, dass die USA und die Ukraine als einzige dagegen stimmten. Dann darum, dass es jene Länder seien, die Sanktionen gegen Russland ergriffen, sich bei der Resolution enthalten hätten. Einmal um eine «Kaste rassistischer westlicher Länder, die die Fakten und die Wahrheit gegenüber den Afrikanerinnen und Afrikanern verstecken». Diese Posts der panafrikanischen Aktivistin zu dem Zeitpunkt fallen auf.
Ebenso, wie sie sich selbst zu Sanktionen gegen andere stellt: 2024 bedankte sie sich auf Telegram bei der Regierung von Mali dafür, dass diese Sanktionen gegen Ukraine-Unterstützende ergreift «alle Unterstützung für die Ukraine als Unterstützung für den internationalen Terrorismus betrachtet».
Gegenüber der «NZZ am Sonntag» sagte Yamb: «Ich riskiere mein Leben schon oft genug, der Kampf zwischen der Ukraine und Russland geht mich nun wirklich überhaupt nichts an.» Angesichts solcher Post für die Community der Influencerin scheint diese Aussage zweifelhaft.
EU wirft Nathalie Yamb Verbindung mit AFRIC vor
In der offiziellen Begründung der EUExterner Link für die Sanktionen gegen Yamb nannte die EU nicht nur ihre Unterstützung für Russland, sondern auch ihre «spezifischen Verbindungen mit AFRIC, einer Organisation verbunden mit russischen Privatmilitärfirmen». AFRIC war Teil einer Kampagne des mittlerweile verstorbenen Söldnerführers Jewgeni Prigoschin. Diese Verbindungen bestreitet Yamb – nicht nur in der «NZZ am Sonntag» sondern auch gegenüber ihren Follower:innen seit Jahren. Ein einziges Mal sei sie bei AFRIC eingeladen gewesen.
Die Begründung fèr die Sanktionen geht also über ihre reine Meinungsäusserung hinaus. Als Mitarbeiterin des Regimes in Niger, das 2023 mit einem Militärputsch gegen einen demokratisch gewählten Präsidenten an die Macht kam, hätte die EU einen zweiten Rahmen für Sanktionen gegen Yamb: Die EU hat eine Verordnung für Sanktionen gegen die nigrische RegierungExterner Link, aber bis heute keine Person auf die Sanktionsliste gesetzt.
Der Militärhintergrund von Jacques Baud
Anders bei Baud: Ihm wird vorgeworfen in den russischen Medien aufzutreten und als «Sprachrohr» für prorussische Propaganda zu fungieren. Problemlos findet man etwa einen Auftritt von ihm auf dem Telegram-Kanal von «Sputnik International».
Er ist der Sanktionierte Nummer 57 auf der ListeExterner Link. Die Begründung gegen den Sanktionierten Nummer 58 liest sich sehr ähnlich – und auch bei ihm, einem Franzosen, handelt es sich um einen Ex-Militär. Womöglich spielt der Militärhintergrund eine Rolle. Baud positioniert sich als Militärkenner und -analyst. In seinem 2024 erschienen Buch «The Russian Art of War: How the West led Ukraine to defeat» nutzt er nicht nur den Ausdruck «Spezialoperation», wie der Angriffskrieg in der russischen Propaganda heisst, sondern er leitet die Begründung dafür auch ausführlich her. Als wäre es eine reine Frage der Begriffsdefinition. Dass man in Russland ins Gefängnis kommt, wenn man von Krieg spricht, bleibt unerwähnt.
In «The Russian Art of War» finden sich keine Zwischentöne. Die westlichen Sanktionen seien eine Chance für Russland, das den Krieg unweigerlich gewinne – das ist das Hauptargument seines Buchs. «Der Hauptgrund für Russlands Erfolg ist, dass wir es nur durch Vorurteile und die Blindheit kennen, in der uns unsere «Eliten» und Journalisten eingesperrt haben», schreibt er.
Bauds Fall ragt insofern heraus, dass ihm die EU abgesehen von Fernsehauftritten keine institutionelle Verbindung zu Russland vorwirft. Anders als bei Yamb, die bereits von Frankreich sanktioniert war, hat er auch keine Sanktionsvorgeschichte. Baud will die Sanktionen am Europäischen Gericht anfechten. Der Entscheid im Fall des Schweizer Ex-Militärs bleibt spannend.
Schweiz übernahm Destabilisierungs-Sanktionspaket nicht
Gespannt ist man auf die Hauptverhandlung am EU-Gericht in Strassburg wohl auch beim für das Sanktionsregime zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Denn gegenüber Swissinfo schreibt ein Sprecher, das Schweizer Wirtschaftsministerium habe die EU-Sanktionen wegen hybriden Bedrohungen durch Russland «aus rechtlichen und politischen Überlegungen» nicht der Schweizer Bundesrat zur Entscheidung über einen Schweizer Nachvollzug vorgelegt.
Was das heisst? Auf erneute Nachfrage schreibt der Sprecher: «Gemäss dem Embargogesetz kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die auf die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte, abzielen.» Die «Listingkriterien im EU-Sanktionsregime betreffend die hybriden Bedrohungen» würden diesem Zweck gemäss Schweizer Wirtschaftsministerium nur teilweise entsprechen. «Dies haben Einzelfälle jüngst bestätigt», so der Sprecher.
Ob das SECO auch Yamb und Baud zu diesen Einzelfällen zählt, ist offen.
Die Ukraine-Sanktionen haben gemäss dem Sprecher weiterhin Priorität für die Schweiz. Spannenderweise taucht der Begriff «Desinformation» auch viele dutzend Male in den Begründungen für Sanktionen auf, die die Schweiz übernommen hat – darunter sind etwa nicaraguanische, myanmarische, lybische, belarussische, aber vor allem viele russische Personen und Organisationen. Es sind Regierungsoffizielle, Geschäftsleute, Verantwortliche bei Propagandakanälen aus nicht-westlichen Staaten. Die Verbindung zu sanktionierten Regimen ist meist offenkundig.
Doch vereinzelt lesen sich die Begründungen auch bei diesen Schweizer Sanktionen willkürlich.
Der russische Literaturkritiker Maxim Zamshev ist als Mitglied des Presidential Council for Civil Society and Human Rights zwar in einem Gremium der russischen Regierung. Darüberhinaus werden die Sanktionen gegen den Chefredaktor der Literaturnaya Gazeta damit begründet, dass «er die russische Invasion unterstützt und Propaganda und Desinformation über den Krieg verbreitet hat». Zamshev lebt in einem Land, wo viele Intellektuelle öffentlich den Krieg unterstützen. Warum er sanktioniert ist und andere nicht, ist unklar.
Lesen Sie auch unsere Analyse dazu, warum international gestreute Falschinformationen ein Sicherheitsthema für die Schweiz sind:
Mehr
Warum international gestreute Falschinformationen zur Schweiz auch eine Sicherheitsfrage sind
Editiert von Balz Rigendinger/dos/gm
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch