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Kommission will EU-Verträge ohne Kündigungsschutz umsetzen

Keystone-SDA

Die EU-Verträge sollen ohne zusätzlichen Kündigungsschutz für Personalvertretungen umgesetzt werden. Die zuständige Ständeratskommission will gemäss einer Mitteilung vom Dienstag auf dieses Element der Lohnschutzmassnahmen verzichten.

(Keystone-SDA) 13 der 14 vom Bundesrat beschlossenen Begleitmassnahmen zum Lohnschutz im Inland sind wenig umstritten. Die Sozialpartner hatten sich in intensiven Verhandlungen darauf geeinigt. Der Kündigungsschutz von Personalvertretungen bei der inländischen Umsetzung des EU-Vertragspakets ist dagegen seit Längerem umstritten. Vor der Sommerpause sendete der Arbeitgeberverband positive Signale aus und zeigte sich kompromissbereit.

Nun steht diese Lösung beim Lohnschutz wieder auf sehr wackligen Beinen. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) nämlich, die vierzehnte Massnahme beim integrierten Kündigungsschutz für gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerschaft zu streichen. Sie sei nach intensiver Diskussion zum Schluss gelangt, dass diese Massnahme nicht direkt mit dem EU-Paket zusammenhänge und daher nicht Teil der Lohnschutzmassnahmen sein sollte, hiess es.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bezeichnet den Kündigungsschutz für Personalvertretungen als «Minimallösung», an der als «unabdingbarer Teil» des Pakets nicht gerüttelt werden dürfe. Personalvertreterinnen und -vertreter würden auf Betriebsebene viel Verantwortung übernehmen, seien heute aber kaum gegen Kündigungen geschützt.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) zeigte sich zu Beginn skeptisch, im Juni dann aber gesprächsbereit: «Wenn in den Verhandlungen im Parlament keine Belastungen zulasten der Arbeitgebenden dazukommen, dann werden wir diese Massnahme aller Voraussicht nach mittragen können», sagte Direktor Roland Müller damals an einer Medienkonferenz in Bern.

Man werde dieses «höchst komplexe Puzzlespiel» aber erst als Gesamtpaket abschliessend beurteilen können – also nach der Beratung im National- und Ständerat. Als Erstes ist die kleine Kammer am Zug. Sie wird das Paket voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

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