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Kompaniekommandant zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt

(Keystone-SDA) Thun – Am Prozess um den tödlichen Bootsunfall von Armeeangehörigen auf der Kander im Sommer 2008 hat der Auditor für den angeklagten Kompaniekommandanten eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten gefordert. Auch eine bedingte Geldstrafe beantragt er.
Der Kompaniekommandant soll nach Auffassung des militärischen Staatsanwalts auf Bewährung eine Strafe von 60 Tagessätzen zu 155 Franken erhalten, wie er vor dem Militärgericht in Thun sagte.
Der Auditor hält es für erwiesen, dass sich der Kompaniekommandant der fahrlässigen Tötung, Körperverletzung und eines Verstosses gegen das Dienstreglement schuldig gemacht hat.

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