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Akten aus 2. Weltkrieg bewahren

Damit Forschung überprüfbar ist, müssen die Akten weiterhin zugänglich sein. Keystone

Die Akten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) sollen im Bundesarchiv langfristig für die Forschung gesichert werden. Dies fordert die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte in einer Resolution.

Die Vereinigung der Schweizer Historiker (ehemals Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft) fordert den Bundesrat auf, das Archivgesetz durchzusetzen. Gemäss diesem müssten grundsätzlich alle Stellen, die im Auftrag des Bundes Vollzugsaufgaben erfüllen, ihre nicht mehr ständig benötigten Unterlagen dem Bundesarchiv zur Übernahme anbieten.

Die Gesellschaft hat an ihrer Generalversammlung am Samstag (07.04.) mit Sorge von Presseberichten Kenntnis genommen, wonach die von der UEK in Firmenarchiven erstellten Kopien von historischen Dokumenten vernichtet oder sonstwie für die Forschung unzulänglich gemacht werden könnten.

Damit die Forschungs-Ergebnisse der UEK auch in Zukunft überprüfbar seien, müssten die von der Kommission benutzten Unterlagen für die Forschung vollständig erhalten bleiben, so die Forderung der Historikerinnen und Historiker.

swissinfo und Agenturen

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