Aktiver gegen Rassen-Diskriminierung
Opfer von Rassen-Diskriminierung sollen sich bei der UNO-Subkommission für Menschenrechte direkt beschweren können. Die Regierung will die Individual-Beschwerde als Teil des Übereinkommens zur Beseitigung von Rassen-Diskriminierung anerkennen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch (29.08.) die entsprechende Botschaft über die Anerkennung der Zuständigkeit des UNO-Ausschusses an das Parlament verabschiedet. Die Schweiz ist dem Übereinkommen bereits 1994 beigetreten. Das Individual-Beschwerde-Verfahren wurde aber zunächst nicht anerkannt.
Der Bundesrat wollte das fakultative Verfahren erst anerkennen, wenn andere Staaten Erfahrungen damit gesammelt hatten. Nachdem nun 33 Staaten das Verfahren angenommen haben, ist der Bundesrat der Ansicht, dieses müsste Diskriminierungs-Opfern auch in der Schweiz offen stehen.
Glaubwürdigere Menschenrechtspolitik
Auch wenn das Verfahren subsidiären Charakter aufweise und erst nach Durchlaufen der nationalen Instanzen zum Tragen komme, müsse dieser Weg schon «im Interesse der Glaubwürdigkeit der Schweizer Menschenrechtspolitik» eröffnet werden, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft.
Opfer von Diskriminierung durch ihren Staat können demnach mit einer individuellen Mitteilung an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) gelangen. Der CERD kann dem Staat Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten. Es handelt sich aber nicht um verbindliche Urteile, sondern um völkerrechtliche unverbindliche Rechtsfeststellungen.
swissinfo und Agenturen
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