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Ausserordentliches Arbeitsverbot dürfte demnächst fallen

Das von der Schweizer Regierung verfügte einjährige Arbeitsverbot für Asylbewerber dürfte Ende August fallen. Nach der Normalisierung im Asylbereich gibt es für eine Verlängerung auf Verordnungsstufe keine Rechtsgrundlage mehr.

Normalerweise gilt für neu einreisende Asylbewerber ein Arbeitsverbot von drei bis sechs Monaten. Der Bundesrat verlängerte es im letzten Herbst auf ein Jahr. Dies laut Bundesrätin Ruth Metzler als Signal gegen die «unerwünschte Arbeitsmigration über den Asylweg».

Rechtliche Grundlage der auf Ende August dieses Jahre befristeten Massnahme ist das Asylgesetz, das die Regierung ermächtigt, in Ausnahmesituationen die Rechtsstellung der Asylsuchenden einzuschränken. Die Ausnahmesituation gibt es nun nicht mehr.

«Der Zustrom hat sich zurückgebildet», sagte der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), Urs Hadorn, am Freitag (09.06.) in einer Sendung von Schweizer Radio DRS. Deshalb könne die Regierung das Arbeitsverbot auf der Grundlage der Asylgesetzes nicht über den 1. September hinaus verlängern.

Notwendig wäre eine Gesetzesänderung durch das Parlament, was innert der verbleibenden Frist nicht wahrscheinlich ist. Geprüft wird aber die Einführung eines Arbeitsverbots, das als Druckmittel gegen Asylbewerber dienen könnte, die zu wenig mit den Behörden zusammenarbeiten.

swissinfo und Agenturen

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