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Bundesrat gewährt rund 13 000 Asylsuchenden vorläufige Aufnahme

Laut Bundesratsbeschluss werden Flüchtlinge, die seit 1992 in der Schweiz leben und bisher vergeblich auf einen Entscheid über ihr Asylgesuch gewartet haben, vorläufig aufgenommen, wie Justizministerin Metzler am Mittwoch (01.03.) bekannt gab.

In den Genuss der ‚Humanitären Aktion 2000‘ kommen auf Antrag der Kantone Personen, die vor dem 31. Dezember 1992 in die Schweiz kamen und eine der folgenden Bedinungen erfüllen:

– Personen erstinstanzlich hängigem Asylverfahren
– Personen mit hängiger Beschwerde bei der Asylrekurskommission
– Personen mit abgewiesenem Asylgesuch, aber ausstehendem Vollzug der Wegweisung.

Von dieser Regelung können vorwiegend Menschen aus Sri Lanka und Jugoslawien profitieren.

Endlich Gewissheit

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Personen, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben, endlich Gewissheit haben müssten über ihren weiteren Verbleib im Lande. ‚Wir können und wollen die Leute nicht länger im Ungewissen lassen‘, erklärte Justizministerin Ruth Metzler am Mittwoch (01.03.) im Bundeshaus vor den Medien.

Die Gründe für die lange Anwesenheit seien teils auf die Überlastung der Asylbehörden zurückzuführen, aber auch auf die Weigerung von Staaten, ihre Staatsangehörigen einreisen zu lassen und ihnen dazu die nötigen Dokumente auszustellen.

Sistierungsbeschluss aufgehoben

Bundesrätin Metzler hat den Sistierungsbeschluss vom Oktober 1994 nun aufgehoben. Wegen diesem konnten wegen der schwierigen Lage in Sri Lanka Entscheide, Beschwerden und Vollzüge von Wegweisungen bei 6502 tamilischen Aslysuchenden aus der Zeit vor 1993 nicht aufgearbeitet werden. Die betroffenen Personen sollen nun bleiben dürfen.

Eine Lösung dürfe aber unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit nicht auf die Menschen aus Sri Lanka beschränkt werden, nur weil deren Akzepzanz bei Arbeitgebern und in der Bevölkerung am grössten sei, sagte Metzler. In vergleichbaren Situationen befänden sich weitere rund 6500 Personen aus anderen Staaten.

Fast 5000 davon gehören der albanischen Ethnie aus der Bundesrepublik Jugoslawien an. Ihr Heimatstaat hatte sich lange Zeit geweigert, ihnen Reisepapiere auzustellen. Später wütete der Kosovo-Krieg und die Flugverbindungen waren unterbrochen. Dazu kommen Personen aus über einem Dutzend weiterer Länder.

Die ‚Humanitäre Aktion 2000‘ verursacht gemäss dem Bundesrat nur geringe Mehrkosten. Die meisten davon betroffenen Personen gehören zum Asylbereich und werden – soweit sie fürsorgeabhängig sind – bereits heute auf Rechnung des Bundes unterstützt.

Kantone sollen sich sputen

Die Kantone haben laut Metzler versichert, den Entscheid des Bundesrates mitzutragen. Nun müssten sie sich aber auch konsequent um den Vollzug von Leuten kümmern, die nicht unter die ‚Humanitäre Aktion 2000‘ fallen, forderte die Justizministerin.

Die Tatsache, dass die Kantone nun von den schwierigsten Vollzufgsfällen entlastet würden, müsse sich insbesondere positiv auf die Rückführung von Kriegsvertriebenen in den Kosovo auswirken. Der Bund werde die Rückerstattung von Fürsorgekosten bei allen Pesronen stoppen, bei denen ein Vollzug der Wegweisung möglich sei.

Im Übrigen könne sie nicht garantieren, dass dies die letzte humanitäre Aktion dieser Art sei, sagte Metzler. Dazu sei der Asylbereich mit zuvielen Unwägbarkeiten behaftet. Sie sei aber gewillt, alle Massnahmen zu treffen, die das Entstehen langjähriger Pendenzen vermeiden helfen, versprach die Bundesrätin.

swissinfo und Agenturen

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