CDU-Spendenaffäre: Untersuchungs- Ausschuss erhält Dokumente aus der Schweiz
Der Untersuchungs- Ausschuss des deutschen Bundestags zur CDU- Spendenaffäre erhält Dokumente des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber aus der Schweiz über mögliche Schmiergeld- zahlungen. Dies entschied das Bundesgericht in Lausanne.
Die Akten zum Fall Schreiber
Wie dem am Donnerstag (22.06.) veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist, geht es um Bankunterlagen, die die Schweiz im Januar 1999 der Staatsanwaltschaft Augsburg übermittelt hatte. Diese hatte sich wegen des Verdachts auf Steuer- und Korruptionsdelikte für Provisionszahlungen interessiert, die auf das Konto einer Schweizer Briefkastenfirma Schreibers überwiesen worden waren.
Die Provisionen waren Ende der 80-er Jahre von der Deutschen Airbus GmbH und der Thyssen Industrie AG für die Lieferung von Flugzeugen undHelikoptern an Kanada sowie Anfang der 90-er Jahre für die Lieferung von deutschen Fuchs-Panzern nach Saudi-Arabien bezahlt worden.
Das Bundesgericht musste sich erneut mit dem Fall befassen, weil nach der Staatsanwaltschaft Augsburg im vergangenen Februar auch der Untersuchungs- Ausschuss zur CDU-Spendenaffäre Interesse an den gleichen Dokumenten angemeldet hatte.
Das Bundesamt für Polizei (BAP) hiess das deutsche Rechtshilfegesuch am 31. März dieses Jahres gut. Schreiber erhob gegen diese Entscheidung jedoch Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht und machte geltend, dass für politische Delikte keine Rechtshilfe möglich sei.
Die Argumentation des Bundesgerichts
In einem Grundsatzurteil kamen die Lausanner Richter nun zum Schluss, dass primäre Rechtshilfe an einen parlamentarischen Untersuchungs- Ausschuss zwar nicht möglich sei. Die sekundäre Rechtshilfe – das heisst, die Weiterverwendung von Informationen, die bereits in einem Strafverfahren übermittelt worden sind, – sei jedoch nicht im vornherein unzulässig.
Denn es wäre widersprüchlich, Rechthilfe zur Verurteilung eines Straftäters zu leisten, gleichzeitig aber dem ersuchenden Staat zu verwehren, die politischen Folgen der Straftaten gestützt auf die Rechtshilfedokumente aufzuklären.
Im konkreten Fall sprach sich das Bundesgericht deshalb für die Rechtshilfeleistung an den Untersuchungs- Ausschuss aus, weil dieser nicht politische Delikte untersuche, sondern die politischen Voraussetzungen und Folgen gemeiner Delikte kläre, namentlich von Bestechungsdelikten. Aktive und passive Bestechung gälten nicht als politische Delikte, obwohl sie sich häufig in einem politischen Umfeld abspielten.
Sämtliche strafbaren Handlungen, die von der Staatsanwaltschaft Augsburg im Verfahren gegen Schreiber und fünf weitere Beschuldigte untersucht würden, seien zudem auch Gegenstand des Verfahrens des Untersuchungs- Ausschusses.
Karlheinz Schreiber
Der 66-jährige «Waffenlobbyist» Schreiber hält sich zurzeit in Kanada auf. Er gilt als Schlüsselfigur in der CDU-Parteispendenaffäre und war auf Ersuchen Deutschlands vorübergehend verhaftet worden. Das Auslieferungsverfahren in Kanada ist noch im Gang.
swissinfo und Agenturen
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