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Die Erklärung des Nationalrates im Wortlaut:

«Die Genfer Konventionen sind unverrückbare Mindestnormen, die aus der traurigen Erfahrung des Zweiten Weltkrieges entstanden sind. Dieses Recht steht kein Ideal dar, sondern einen weltweit geltenden Kompromiss zwischen legitimem militärischem Grundrecht und grundlegendem Personenschutz. Dieses Recht darf auf keinen Fall in Frage gestellt werden: Es muss angewandt und wo nötig ausgebaut werden.

Der Terrorismus ist eine krasse Negierung der universellen humanitären Grundsätze. Der Terrorismus muss auf der Grundlage dieser universellen Grundsätze bekämpft werden, ohne dabei aber die humanitären Regeln des Völkerrechts zu verletzen.

Der schweizerische Nationalrat ruft alle Länder auf, besonders heute im Kampf gegen den Terrorismus die Genfer Konventionen zu achten, und zwar:

– in der Praxis (Behandlung der Soldaten, Gefangenen und der Zivilbevölkerung);

– auf rechtlicher Ebene (de-jure-Anwendung: bedingungslos und nicht selektiv).

Der schweizerische Nationalrat ruft die Behörden aller Länder auf, die Legitimität und Gültigkeit der in den Genfer Konventionen verankerten humanitären Regeln in keiner Weise in Frage zu stellen.»

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