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Härter vorgehen gegen Kartelle

Die Wettbewerbs-Kommission soll direkte Sanktionen verhängen können. Diese Neuerung steht im Zentrum der Kartellgesetz-Revision, welche die Regierung am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.

Zurzeit können Verstösse gegen den Wettbewerb nur geahndet werden, wenn ein Kartell für das gleiche Verhalten schon einmal zurechtgewiesen wurde. Das Fehlen direkter Sanktionen ist nach Ansicht des Bundesrates der grosse Schwachpunkt des Mitte Juli 1996 in Kraft getretenen Kartellgesetzes.

Abschreckung dank hohen Bussen

Bereits seit langem hatte Roland von Büren, Präsident der Wettbewerbs-Kommission (Weko) und Wirtschaftsprofessor an der Universität Bern, eine entsprechende Verschärfung des Kartellgesetzes verlangt.

Mit der nun vorgeschlagenen Revision will die Landesregierung vor allem die präventive Wirkung des Gesetzes verstärken. Sie schlägt vor, die fehlbaren Unternehmen mit einer Busse zu belegen, die – je nach Schwere und Dauer des Verstosses – bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Jahren in der Schweiz erzielten Umsatzes betragen kann.

Das neue Instrument ist auf die «harten» Kartelle beschränkt, die mit Absprachen bezüglich Preisen, Mengen oder geografischer Verteilung den Wettbewerb ausschalten. Die direkten Sanktionen gelten auch dem Missbrauch von Marktmacht, in dem die Behörden eine besonders bedenkliche Form der Wettbewerbs-Beschränkung sehen.

Bonus für Kooperationswillige

Um Verstösse leichter aufdecken zu können, sieht die Vorlage eine «Bonusregelung» vor: Wenn ein beteiligtes Unternehmen an der Aufdeckung und Zerschlagung des Kartells mitwirkt, kann die Weko ganz oder teilweise auf eine Sanktion verzichten. Laut Bundesrat hat sich diese Regelung, die Insider zur Zusammenarbeit mit den Behörden ermuntern soll, im Ausland bewährt.

Neu sollen für die Meldepflicht bei Fusionen im Medienbereich die gleichen Kriterien gelten wie in andern Sektoren. Mit tieferen Schwellenwerten wollte man bisher die Medienvielfalt schützen. Diese verschärfte Meldepflicht hat sich wettbewerbs-politisch aber nicht bewährt. Kleine Medienunternehmen, für die eine Fusion oft überlebenswichtig ist, werden mit hohen Verfahrens-Kosten belastet.

Rücksicht auf KMU

Um den Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besser Rechnung zu tragen, wird der Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens präzisiert. Das Gesetz soll berücksichtigen, dass KMU überwiegend von grösseren Unternehmen – seien es Lieferanten oder Abnehmer – abhängig sind.

Nicht gegen Kartelle, sondern gegen schädliche Folgen

An den Grundlagen im Kampf gegen Wettbewerbs-Verzerrungen ändert die Gesetzes-Revision nichts. Gemäss Bundesverfassung werden Kartelle in der Schweiz auch weiterhin nicht generell verboten sein. Ziel des Kartellgesetzes bleibt es, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Wettbewerbs-Beschränkungen zu verhindern.

swissinfo und Agenturen

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