IKRK: «Neutralität nicht verletzt!»
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat den Vorwurf zurückgewiesen, im israelisch-palästinensischen Konflikt seine Neutralität zu Gunsten der Palästinenser aufgegeben zu haben. Auslöser der Verstimmungen zwischen Israel und dem IKRK, war ein Seminar zu Rechtsfragen.
Ein Sprecher der Hilfsorganisation sagte am Dienstag (22.05.) in Genf, der zuständige IKRK-Repräsentant René Kosirnik habe den Bau jüdischer Siedlungen nicht als Kriegsverbrechen bezeichnet.
Besatzungsmacht?
Nach Angaben des Sprechers bleibt das Rote Kreuz aber bei der bislang vertretenen Linie, wonach die jüdischen Siedlungen auf palästinensischem Boden eine Verletzung der 4. Genfer Konvention darstellen. Dort heisst es unter Artikel 49: «Die Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivil-Bevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet verschleppen oder verschicken.»
Das Seminar zu Rechtsfragen in Israel am vergangenen Samstag führte zu Protesten jüdischer Gruppen und Organisationen. Nach den Worten des IKRK-Sprechers sei dabei auch das 1. Protokoll zur Genfer Konvention von 1977 zur Sprache gekommen. Darin würden Siedlungen und eine Veränderung der Bevölkerung als gravierender Bruch der weltweit gültigen Menschenrechte angesehen.
Schwere Verletzungen würden in der Konvention im Prinzip als Kriegsverbrechen betrachtet. Israel habe dieses Protokoll nicht unterschrieben. Israel vertritt bislang die Auffassung, dass es keinen unabhängigen Palästinenser-Staat gibt und die Gebiete demnach nicht besetzt sind.
swissinfo und Agenturen
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