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Kein Schadenersatz für Halifax

229 Personen kamen beim Absturz der Swissair-Maschine vor der Küste Kanadas ums Leben. Keystone Archive

Ein US-Richter in Philadelphia hat entschieden, dass die Hinterbliebenen der Opfer des Swissair-Absturzes von 1998 nicht weiter entschädigt werden.

Die MD-11 der Swissair stürzte am 2. September 1998 vor dem kanadischen Halifax ins Meer. Alle 229 Personen an Bord kamen ums Leben. Obgleich der Swissair damals weltweit sehr gute Betreuung der Hinterbliebenen attestiert wurde, liessen die juristischen Folgen nicht lange auf sich warten.

Insgesamt wurde die Swissair auf Schadenersatz, Genugtuung und Strafzahlungen von 16 Mrd. Dollar (über 27 Mrd. Franken) verklagt. Im Namen von 220 Todesopfern waren Klagen eingereicht worden, bis auf etwa 20 Fälle wurden alle aussergerichtlich beigelegt. Von Anfang an hatte der Richter auf solche Vereinbarungen gedrängt. Welchen Betrag die Swissair bisher gesamthaft bezahlte, darüber gab das Unternehmen keine Auskunft.

Allerdings klagten verschiedene Betroffene auf zusätzlichen Schadenersatz. Und nun hat der Richter entschieden: Die Angehörigen werden keinen Schadenersatz erhalten.

Bei seinem Urteil vom Dienstag berief sich Richter James Giles in Philadelphia auf ein Gesetz aus dem Jahr 1920, wonach nur Einkommens-Verluste und medizinische Kosten geltend gemacht werden können. Für weitere Forderungen fehlten gesetzliche Grundlagen.

Urteil weiterziehen

Die Kläger wandten vergeblich ein, das Gesetz könne nicht herangezogen werden, weil sich der Absturz in kanadischen Gewässern ereignet habe. Der Richter teilte diese Ansicht nicht und verwies auf vergleichbare Fälle.

Gegenüber der Nachrichten-Agentur AP sagte Blanca I. Rodriguez, Anwältin der Klägergruppe, dass die Kläger wohl Berufung einlegen werden. «Wir glauben, dass es klar beschwerdefähige Punkte gibt.»

Auch SR Technics nicht zur Verantwortung ziehen

Neben der Schweizer Fluggesellschaft wurden auch die Delta Air Lines, die Tickets für zahlreiche US-Passagiere ausstellte, der Flugzeugbauer McDonnell Douglas und dessen Muttergesellschaft Boeing verklagt.

Bei den verbleibenden Fällen betonte der Swissair-Mediensprecher Rainer Meier gegenüber swissinfo, man werde weiter versuchen, eine Lösung zu finden – obgleich sich die Firma in Liquidation befinde.

Richter Giles befand übrigens weiter, dass auch das Unternehmen SR Technics, das die Unterhaltungselektronik an Bord gestellt hatte, nicht zur Verantwortung zu ziehen sei. Die Kläger hatten erklärt, die fehlerhafte Elektronik habe den Absturz verursacht.

swissinfo und Agenturen

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