Militärunfall: 18 Monate bedingt für Kommandanten
Das Militärgericht hat am Mittwoch in Thun den für das Bootsunglück von 2008 auf der Kander verantwortlichen Hauptmann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Er wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und wird aus der Armee ausgeschlossen.
Das Gericht sprach den Kompanie-Kommandanten der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig. Das Militärstrafgesetz sieht für fahrlässige Tötung eine Höchststrafe von drei Jahren vor.
Mit dem Urteil liegt das Gericht überraschend noch höher als der Ankläger. Dieser hatte zehn Monate bedingt gefordert, der Verteidiger drei Monate bedingt. Verteidiger und Ankläger zeigten sich nach der Urteilseröffnung
sehr überrascht.
Bei dem Schlauchbootunfall am 12. Juni 2008 kamen fünf Armeeangehörige ums Leben, fünf weitere wurden verletzt, darunter der Kompanie-Kommandant.
Der Angeklagte bekundete in dem zweitägigen Prozess vor Militärgericht mehrfach seine tiefe Reue. Er würde sein Leben für jedes der Opfer geben. Dass er überlebt habe, sei für ihn eine lebenslängliche Strafe, sagte er.
Gleichzeitig machte er vor Gericht aber nur vage Aussagen zu den ihm vorgehaltenen Tatbeständen.
swissinfo.ch und Agenturen
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