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Rey vor Appellationshof in Bahamas abgeblitzt

Juli 1997: Werner K. Rey wurde zum Obergericht von Nassau, Bahamas, geleitet. Keystone Archive

Der gescheiterte Financier Werner K. Rey ist vor den Schranken des Appellationshofes der Bahamas auf Antrag der Staats-Anwaltschaft des Kantons Bern abgeblitzt. Rey selber hatte einen Rückzug wegen fehlender Geldmittel geltend gemacht.

Das Kantonale Untersuchungs-Richteramt für den Kanton Bern dementierte am Mittwoch (27.06.) in einer Medien-Mitteilung damit die Darstellung Reys, wonach er selber seine Berufung gegen ein Urteil des Obergerichtes in Nassau zurückgezogen habe. Das Gericht hatte im letzten Jahr eine Klage Reys gegen die Auslieferungs-Bedingungen der Bahamas abgewiesen.

Die Medien-Mitteilung wurde im Auftrage von Staatsanwalt Beat Schnell verfasst, der sich auf der Rückreise von den Bahamas befindet. Gemäss Schnell hat am Dienstag in Nassau eine Gerichts-Verhandlung stattgefunden. Nach dreiviertel-stündiger Verhandlung sei die Appellation Reys von den zuständigen Richtern abgewiesen worden.

Rechtsmittel «endgültig ausgeschöpft»

Die Rechtsmittel auf den Bahamas seien nun für Rey «endgültig ausgeschöpft». Wäre er allerdings mit seinem Antrag auf Rückzug durchgedrungen, hätte er diese später erneut einreichen können.

Rey: Gericht nahm Kenntnis vom Rückzug

In einem kurzen Communiqué hat Werner K. Rey eine etwas andere Darstellung des Sachverhalts gegeben. Das Gericht auf den Bahamas habe seine Appellation nicht abgewiesen, sondern Kenntnis vom Rückzug genommen. Es sei offensichtlich, dass das Gericht in einer bloss 45-minütigen Verhandlung nicht materiell habe entscheiden können.

Er habe gar nie die Absicht gehabt, dieses Verfahren, das nun erledigt sei, wieder aufleben zu lassen. Materiell werde ohnehin das Bundesgericht «auf Grund der vorliegenden Fakten» entscheiden.

Schon einmal abgeblitzt

Das Obergericht in Nassau hatte Ende Juni 2000 eine Klage Reys abgewiesen. Rey hatte geklagt, die Auslieferungs-Verfügung der Aussenministerin vom Juni 1998 habe mehr Delikte enthalten, als nach geltendem Gesetz der Bahamas zulässig seien.

Von seiner Anfechtungs-Klage erhoffte sich der damals 57-jährige Rey eine Verminderung der in der Schweiz verhängten Haftstrafe auf rund drei Jahre.

Das Gericht hatte jedoch festgestellt, dass Reys Verurteilung in der Schweiz die Auslieferungs-Bedingungen nicht verletze. Der gescheiterte Financier war ferner verurteilt worden, die Kosten dieses Verfahrens zu übernehmen.

Vier Jahre abgesessen

Rey war im Juli 1999 vom Berner Wirtschafts-Gericht wegen versuchten Betruges, mehrfacher Urkunden-Fälschung und betrügerischem Konkurs zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Am 14. Juni 2000 war er freigelassen worden, da er in Anrechnung der Auslieferungs- und Untersuchungshaft seine Strafe vollumfänglich abgesessen hatte. Der Berner Kassationshof bestätigte damals das erstinstanzliche Urteil.

Damit konnte Rey selber an den Verhandlungen in Nassau teilnehmen. Wäre seine Anfechtungs-Klage angenommen worden, hätte der Pleitier von der Berner Justiz Entschädigungs-Zahlungen für die zuviel verbüsste Strafe fordern können.

Bundesgericht hat das letzte Wort

Der «Fall Rey» ist aber noch keineswegs abgeschlossen. Das Urteil des bernischen Kassationshofes hat er beim Bundesgericht in Lausanne angefochten. Beim Kassationshof ist zudem ein Revisionsgesuch hängig, in dem Rey wegen angeblicher Befangenheit eines Gerichts-Gutachters eine Neubeurteilung verlangt.

swissinfo und Agenturen

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