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Teilerfolg für Sulzer-Medica

Sulzer-Medica rechnet damit, dass der Vergleich zu Stande kommt. Keystone

Das US-Appellationsgericht in Cincinnati (Ohio) hat die Einzelklagen gegen Sulzer Medica wieder gestoppt. Das Gericht hiess eine Berufung von Sulzer Medica gut.

Bis am 29. November würden vorerst keine weiteren Einzelklagen im Fall der fehlerhaften Hüft- und Schienbeinimplantate mehr zugelassen, erklärte Sulzer-Medicachef Stephan Rietiker an einer Medienkonferenz in Zürich. Der Vollzug bereits gefällter Urteile sei aufgeschoben worden.

Damit habe das US-Berufungsgericht einem Rekurs von Sulzer Medica Recht gegeben. Das Gericht stiess damit einen früheren Entscheid um. Das Appellationsgericht hatte am 30. Oktober das von Bundesrichterin Cathleen O’Malley ausgesprochene Verbot der Einzelklagen aufgehoben und Klagen wieder zugelassen.

Die Zeit drängt

Laut Rietiker kommt es am 29. November vor demselben Gericht zu einer erneuten Anhörung, bei welcher der definitive Entscheid über die aufschiebende Wirkung fallen soll. Er sei sehr optimistisch, dass der Vergleichsvorschlag für die geschädigten Patienten über 780 Mio. Dollar erfolgreich sein werde. Ein Treffen mit vier Vertretern der Klägeranwälte in New York sei positiv verlaufen.

Wie Richard Scruggs, Sulzer Medicas Anwalt in den USA, sagte, würden sich nach dem heutigen Stand der Dinge über 90 Prozent der klagenden Patienten dem Vergleich anschliessen. Rietiker räumte allerdings ein, dass die Zeit dränge.

Konkurs der Medica-Töchter?

Während die Vergleichslösung vorangetrieben werde, bereite sich Sulzer Orthopedics, die Medica-Tochter in den USA, auch auf das so genannte Chapter 11 vor. Diese Art von Nachlassstundung nach amerikanischem Recht würde die Klagen aufschieben, während sich das Unternehmen restrukturiert.

Als Worst-Case-Szenario beschrieb Rietiker die Einleitung von Chapter 7, die zur Liquidation der Sulzer-Medica-Töchter in den USA führen würde. Sulzer Medica werde aber alles unternehmen, den Vergleich zum Erfolg zu bringen. Am 12. März 2002 kommt es zu einer abschliessenden Anhörung vor dem US-Bundesgericht in Cleveland (Ohio), wo über die definitive Zulassung des Vergleichs entschieden wird.

swissinfo und Agenturen

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