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Tödliche Ausschaffung:Arzt schuldig gesprochen

Während des Prozesses demonstrierten Menschenrechts-AktivistInnen gegen die Ausschaffungs-Methoden. Keystone Archive

Im Prozess um den Tod eines Ausschaffungs-Häftlings wurde das Urteil gefällt: Der Arzt wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen, zwei begleitende Polizeibeamte freigesprochen und der anordnende Polizist muss nochmals vor Gericht erscheinen.

Am Dienstag (03.07.) eröffnete das Bezirksgericht Bülach in Anwesenheit der Anwälte der Angeklagten und des Vertreters der Angehörigen des Palästinensers Khaled Abuzarifeh das Urteil. In der Begründung wird dem Arzt eine Fehldiagnose vorgeworfen, die den Tod des Ausschaffungs-Häftlings mitverschuldete. Bei einer sorgfältigen Untersuchung hätte er laut dem Bezirksrichter feststellen müssen, dass der Transport mit einer Mundknebelung nicht verantwortbar war. Der Arzt erhielt fünf Monate Gefängnis bedingt und muss den Hinterbliebenen eine Genugtuung von 50’000 Franken zahlen.

Fahrlässig – aber freigesprochen

Zwei Polizisten der Berner Spezialeinheit «Enzian», die den Ausschaffungstransport begleiteten, hat das Bezirksgericht Bülach hingegen freigesprochen. Das Gericht befand, die beiden Polizisten hätten sich als medizinische Laien auf die Aussagen des Arztes verlassen können, der den bereits gefesselten Häftling untersucht hatte. Danach hatten die Beamten den Mann «verklebt», wie sie es im der Befragung letzte Woche genannt hatten. Das heisst, dem Häftling wurde mit Klebeband der Mund verklebt, damit er nicht schreien konnte.

Ganz ungeschoren – zumindest moralisch – kommen die zwei Beamten aber nicht weg: Sie hätten den kritischen Zustand des gefesselten Mannes zweifellos realisiert und fahrlässig gehandelt, als sie das Klebeband, trotz dem Hinweis eines Zürcher Polizeibeamten, nicht unverzüglich entfernten.

Keine Gesetzes-Grundlagen für Knebelung

Der dritte Polizist, der diese Knebelung ausdrücklich angeordnet hatte, wird nochmals vor Gericht erscheinen müssen: Sein Fall wurde vom Richter an den Bezirksanwalt zurückgewiesen. Weil das allfällige Fehlverhalten bei der Vorbereitung nicht genügend abgeklärt wurde, kam das Gericht zu keinem Urteil und wies den Fall an die Untersuchungs-Behörde zurück. Damit warf der Richter die Frage nach der gesetzlichen Grundlage für die Knebelung auf.

Marco Mona, Vertreter der Familie von Khaled Abuzarifeh, gegenüber swissinfo: «Weil zum Zeitpunkt der Ausschaffung laut offizieller Seite keine Dienstvorschriften bestanden haben, hätte sich der Beamte fragen müssen, ob seine angeordnete Massnahme nicht gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) verstosse.» Die Knebelung wurde unterdessen im Kanton Bern verboten. Amnesty International forderte schon im Vorfeld des Prozesses eine Reform der Schweizer Zwangsmassnahmen bei Ausschaffungen.

«augenauf» zufrieden

Die Menschenrechts-Gruppe «augenauf», sie war massgeblich daran beteiligt, den Fall überhaupt an die Öffentlichkeit zu bringen, zeigte sich befriedigt: «Das Urteil ist ein ungemein wichtiger Entscheid», sagte «augenauf»-Sprecher Wädi Angst gegenüber swissinfo. Einerseits habe die Familie Abuzarifeh mit der Genugtuungs-Summe eine neue Lebensgrundlage erhalten, andererseits müssten die Behörden jetzt reagieren und die Knebelung auch in andern Kantonen verbieten.

Weiter geraten, so Angst, jetzt auch die politisch Verantwortlichen – die Berner Polizeidirektorin Dora Andres und ihre Zürcher Amtskollegin Rita Fuhrer – wieder in den Mittelpunkt der Diskussion: «Die Diskussion um die Ausschaffungs-Praxis ist neu eröffnet worden», sagte der «augenauf»-Sprecher.

Tod im März 1999

Der 27-jährige Palästinenser Khaled Abuzarifeh sollte am 3. März 1999 im Auftrag der Berner Fremdenpolizei per Flugzeug von Zürich nach Kairo ausgeschafft werden. Weil er sich einem ersten Ausschaffungs-Versuch erfolgreich widersetzt hatte, wurde ihm mit einem Klebeband der Mund zugeklebt, um ihn am Schreien zu hindern. Auf dem Weg zum Flugzeug starb der auf einem Rollstuhl gefesselte Mann. Ein Gutachten des Zürcher Instituts für Rechtsmedizin (IRM) stellte fest, dass er – wegen des zugeklebten Mundes und seines verengten Nasenganges – zu wenig Luft erhalten hat und erstickt sein muss.

Philippe Kropf und Agenturen

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