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Umstrittenes neues Ausländergesetz beim Bundesrat

Die Diskussion um das Ausländergesetz in der Schweiz geht weiter; eine Einigung ist kaum in Sicht. Keystone

Dem Bundesrat werden Botschaft und Entwurf zum neuen Ausländergesetz im Herbst vorgelegt. In der Vernehmlassung wurde die Totalrevision des seit 1931 geltenden Gesetzes begrüsst. Über das Wie der Revision gingen die Meinungen auseinander.

Der Bundesrat nahm am Freitag (15.06.) das Vernehmlassungs-Ergebnis zum neuen Ausländergesetz zur Kenntnis. Dieses sieht ein duales Zulassungssystem vor, dass klar zwischen EU-Bürgern und so genannten Drittausländern aus Nicht-EU-Staaten unterscheidet. Während für die erste Kategorie nach der Annahme der bilateralen Verträge die Personenfreizügigkeit gilt, wird die Zulassung von Menschen aus Drittstaaten auf qualifizierte Arbeitskräfte eingeschränkt. Abgeschafft wird das Saisonnier-Statut. Es soll durch ein Kurzaufenthalter-Statut abgelöst werden. Die Kriterien für eine Arbeitsbewilligung sind die berufliche Qualifikation, die Sprachkenntnisse und das Alter.

Kritik von allen Seiten

Der Revisionsbedarf sei allgemein bestätigt worden, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Allerdings gingen die Meinungen über Ziel und Inhalt auseinander. Einerseits werde beanstandet, das Gesetz schaffe zu viele neue, ungerechtfertigte Rechtsansprüche für Personen, die nicht aus EU- und EFTA-Ländern stammten. Dadurch würden Missbräuche noch zunehmen und die Verfahren unnötig kompliziert.

Andererseits wird die Auffassung vertreten, der Entwurf sei von Überfremdungsangst geprägt. Die Neuerungen gingen im Vergleich mit dem EU-Freizügigkeits-Abkommen zu wenig weit. Die Verschärfung der Strafbestimmungen und die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung seien unnötig. Einige Vernehmlassungsteilnehmer hätten den Gesetzesentwurf grundsätzlich zurückgewiesen und forderten eine Neufassung. Sie kritisierten insbesondere die Bestimmungen über die Zulassung erwerbstätiger Ausländerinnen und Ausländer sowie über den Familiennachzug.

Laut EJPD kann jedoch am Grundkonzept des Gesetzes festgehalten werden. Der Bundesrat werde nun eine mehrheitsfähige Lösung suchen. Über das Gesetz und die Botschaft ans Parlament wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst entscheiden. Die Botschaft werde aber erst verabschiedet, wenn der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Freizügigkeits-Abkommens mit der EU feststehe.

Das Ausländergesetz wird vor allem auf Ausländer von ausserhalb der EU und EFTA angewendet. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt künftig das Freizügigkeitsabkommen. Das Ausländergesetz wird bei EU-Bürgern nur subsidiär und in wenigen Fällen anwendbar sein, wenn das Abkommen keine Regelung vorsieht oder wenn die Regelung des Ausländergesetzes günstiger ist.

swissinfo und Agenturen

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