Soll der Verkauf von Rohmilch verboten werden oder sollen Konsumentinnen und Konsumenten selbst entscheiden?
Nach Schweizer Lebensmittelgesetzgebung darf Rohmilch weder beworben noch zum direkten Verzehr verkauft werden, da sie den Menschen Keimen wie Campylobacter, Cryptosporidium, E. coli, Listeria, Brucella und Salmonella aussetzen kann.
Trotzdem gibt es im Alpenland noch rund 400 Rohmilchautomaten, die von Bauernhöfen über das ganze Land verteilt betrieben werden.
Die Schweizer Milchproduzenten halten sich an die Vorschriften, indem sie die Automaten mit einem Aufkleber versehen, der die Kundschaft darauf hinweist, dass die Milch erhitzt werden muss.

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Trotz möglicher Gesundheitsrisiken ist Rohmilchverkauf in der Schweiz möglich
Dieses Schlupfloch ermöglicht es den Konsumentinnen und Konsumenten, unpasteurisierte Milch zu kaufen, obwohl sie das Risiko einer Lebensmittelvergiftung eingehen.
Was halten Sie vom Verkauf von Rohmilch? Wie sollte er geregelt werden?
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