Legislative soll im Aargau neu über Tempo-30-Zonen befinden
Die Kompetenz zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen im Kanton Aargau soll künftig bei der Legislative liegen. Die Regierung hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Anhörung geschickt, obwohl sie die Neuregelung ablehnt.
(Keystone-SDA) Die Anhörung zur Teilrevision des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts dauert bis zum 20. November 2026, wie die Regierung am Freitag mitteilte. Die Vorlage setzt eine überwiesene Motion des FDP-Grossrats Tim Voser um.
Konkret soll die Zuständigkeit für die Einführung von Tempo-30-Zonen von der Exekutive, dem Gemeinderat, an die Legislative übertragen werden. Dies wäre die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat. Die Ausarbeitung der Grundlagen, die Publikation und die Umsetzung der Verkehrsanordnung blieben aber weiterhin Aufgaben des Gemeinderats.
Der Regierungsrat sprach sich erneut gegen diese Kompetenzverschiebung aus. Er vertritt die Ansicht, dass der Erlass von Verkehrsanordnungen eine klassische Verwaltungstätigkeit sei und deshalb bei der Exekutive liegen müsse.