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Luzerner Polizei rät zur Vorsicht beim Verkauf von Gold

Keystone-SDA

Die Luzerner Polizei hat in den jüngsten Tagen vermehrt Goldankäufer festgestellt, die direkt an der Haustüre klingeln. Zwar sei dies nicht strafbar, dennoch sei Vorsicht geboten, hielt sie am Mittwoch in einer Mitteilung fest.

(Keystone-SDA) Auch bei Ankäufen an der Tür sei die Dokumentations- und Sorgfaltspflicht sowie der Gebrauch einer geeichten Waage zu berücksichtigen. Korrekte Quittungen müssen ausgestellt werden.

Wer Gold, Schmuck oder andere Wertgegenstände verkaufen will, soll dies bei autorisierten und vertrauenswürdigen Händlern tun, rät die Polizei. Gewerbsmässige Ankäufer müssen sich seit 2024 für den Edelmetallankauf bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle registrieren. Die Liste ist auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einsehbar.

Wie das BAZG dort schreibt, müssen auch mobile Ankäufer auf ihren Inseraten und Flyern die erhaltene Registrierung ausweisen. Zur Vorbereitung auf einen Verkauf soll der aktuelle Edelmetallkurs konsultiert werden.

Weiter empfiehlt die Polizei, Konkurrenzangebote einzuholen. «Lassen Sie sich beim Verkauf nicht unter Druck setzen und verlangen Sie eine Quittung», heisst es im Communiqué. Bei Verdacht auf Betrug sei der Polizeinotruf zu wählen.

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