Luzerner Regierung klärt Prozess für neues Kulturfördermodell
In der revidierten Kulturförderung des Kantons Luzern sollen Betriebe, Gemeinden und neu zu schaffende Fachkommissionen gemeinsam Leistungsvereinbarungen aushandeln. Der Regierungsrat hat die neue Strukturförderung am Mittwoch den Medien vorgestellt.
(Keystone-SDA) Kultur- und Bildungsdirektor Armin Hartmann (SVP) betonte die Wichtigkeit der Kulturlandschaft als «Standortfaktor» und «gesellschaftlichen Kitt». Der nun vorliegenden Entwurf des revidierten Kulturförderungsgesetzes legt die gemeinsame Finanzierung der Strukturförderung durch Kanton und Gemeinden fest.
Und: «Am Schluss soll mehr bei den Betrieben ankommen», so Hartmann. Gegenüber dem heutigen Stand, bei dem die Standortgemeinden für strukturelle Betriebe verantwortlich sind, werde der Kanton nicht bloss «einspringen».
Die Gesamtkosten des neuen Modells schätzt der Regierungsrat auf 12 Millionen Franken pro Jahr, von denen der Kanton und die Standortgemeinden je die Hälfte tragen.
Der Kantonsrat verlangte 2023 mit einer Rückweisung des damaligen Entwurfs des Kulturförderungsgesetzes diese kantonale Beteiligung. Voraussetzung für einen kantonale Betrag ist, dass die Standortgemeinde eine Unterstützung in mindestens der gleichen Höhe leistet. Die Gemeinden können also freiwillig mehr bezahlen als der Kanton.
Gemeinden von Anfang an beteiligt
Insgesamt erhielt die Neugestaltung der Kulturförderung in der Vernehmlassung positive Rückmeldungen.
Für Kritik sorgten die Erläuterungen zum Auswahlprozess der Betriebe, wobei eine Ausschreibung alle vier Jahre vorgesehen ist. 60 Prozent der Gemeinden und Städte lehnten den Vorschlag des Regierungsrats dazu ab. Sie verlangten einen früheren Einbezug der Standortgemeinden.
Marco Castellaneta, Leiter der Dienststelle Kultur, bekräftigte an der Medienkonferenz, die Standortgemeinden seien ab dem Moment der Eingabe beim Auswahlprozess mit dabei. «Ohne die Standortgemeinde geht nichts», sagte er. Das sei in der Vernehmlassungsvorlage offenbar so nicht rübergekommen, aber so angelegt.
Trilaterale Verhandlungen
Die Leistungsvereinbarungen mit den Kulturbetrieben werden trilateral ausgearbeitet. Heisst: mit Beteiligung der Betriebe, der Standortgemeinden und den neu zu schaffenden regionalen Kulturkommissionen.
Dafür vorgesehen sind Kulturschaffende und Personen aus Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie erstatten der kantonalen Dienststelle Kultur Bericht.
Der Auswahlprozess und die Festlegung der Leistungsvereinbarungen sollen «offen und transparent» ablaufen, sagte Castellaneta.
Beteiligung mehrerer Gemeinden möglich
Neben der Standortgemeinde können gemäss dem Vorschlag des Regierungsrats auch weitere Trägergemeinden in die Strukturförderung eines mittelgrossen Betriebs miteinbezogen werden. Diese können ihre Förderbeiträge in Absprache gemeinsam ausarbeiten. Im Lead bleibt jedoch die Standortgemeinde.
Ein Beispiel dafür könnte das Kulturzentrum Südpol sein, das auf Krienser Boden liegt, aber bereits heute mit der Stadt Luzern einen Subventionsvertrag hat.
Doch keine Gemeinde müsse Beiträge an Betriebe leisten, ohne dies selbst zu wollen, betonte Regierungsrat Hartmann. Eine solidarische Finanzierung der Betriebe durch alle Gemeinden sei nach der Ablehnung der Vorlage 2023 vom Tisch.
Keine «messerscharfen» Kriterien
Die Strukturförderung zielt auf bestehende Betriebe mit professionellen Strukturen. «Mittelgross» beziehe sich dabei nicht auf quantifizierbare Faktoren, sondern auf die «Einbettung» der Betriebe in die Kulturlandschaft, so Castellaneta.
Mittelgrosse Betriebe, etwa das Kleintheater in der Stadt Luzern, müssen über «überregionale Ausstrahlung» und «kantonale Relevanz» verfügen. Diese Kriterien wurden in der Vernehmlassung teils als zu schwammig kritisiert.
Dafür zeigte Regierungsrat Hartmann Verständnis. «Messerscharfe Kriterien» seien in der Praxis aber nicht durchsetzbar, weil sie im Einzelfall rasch zu ungewollten Ausschlüssen vom Förderprozess führen könnten.
Gerade bei der Einführung eines neuen Modells sei das nicht förderlich. Das neue System müsse «wachsen und sich konsolidieren können».
In Kraft treten soll das revidierte Kulturförderungsgesetz ab 1. Januar 2027. Zuvor muss der Kantonsrat ihm noch zustimmen.