Maskenatteste: Bundesgericht pfeift Aargauer Obergericht zurück
In einem Fall von Maskenattesten eines Arztes während der Corona-Pandemie hat das Bundesgericht das Aargauer Obergericht gerügt. Die Lausanner Richter hoben das Urteil des Obergerichts auf. Dieses stellte den Sachverhalt laut Bundesgericht willkürlich fest.
(Keystone-SDA) Der Fall des Allgemeinmediziners im Rentenalter beschäftigt die Justiz seit mehr als drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten klagte den Mann wegen mehrfachen Ausstellens eines falschen ärztlichen Zeugnisses an.
Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten verurteilte den Arzt wegen mehrfachen Ausstellens eines falschen ärztlichen Zeugnisses in 17 Fällen schuldig. Er verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie zu einer Busse von 5000 Franken. Der Arzt war während der Covid-19-Pandemie bekannt dafür, dass er für fast 100 Personen ohne genaue Abklärungen Maskendispense ausstellte.
Das Aargauer Obergericht bestätigte das Urteil im Februar 2024. Der Arzt zog den Schuldspruch ans Bundesgericht weiter und forderte im Wesentlichen einen Freispruch. Die Lausanner Richter stützen weitgehend seine Sicht: Sie haben das Urteil aufgehoben. Die Vorinstanz habe «den Sachverhalt (anhand der in den Akten vorhandenen Beweismittel) willkürlich festgestellt», heisst es im am Donnerstag publizierten Urteil.