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Maudet wegen Vorteilsannahme rechtskräftig verurteilt

Die Genfer Stimmbevölkerung wählte Pierre Maudet im April erneut als Staatsrat. (Archivbild) Keystone/MARTIAL TREZZINI sda-ats

(Keystone-SDA) Das Urteil im Fall Maudet, der den Kanton Genf mehrere Jahre lang in Atem gehalten hat, ist rechtskräftig. Der Genfer Staatsrat hat keine Berufung gegen die Geldstrafe eingelegt, die im vergangenen Monat von der Justiz gegen ihn verhängt worden war.

Maudets Anwalt Grégoire Mangeat bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS. Die Berufungs- und Revisionsstrafkammer hatte den Staatsrat zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. Maudet wurde ausserdem dazu verpflichtet, dem Staat Genf eine Ausgleichsforderung von 50’000 Franken zu zahlen.

Er war vom Bundesgericht der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit einer Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015 für schuldig befunden worden. Die Kosten waren damals vollständig von der Königsfamilie des Emirats übernommen worden. Maudet war von seiner Familie, seinem damaligen Stabschef sowie von zwei Genfer Geschäftsleuten begleitet worden. Unter anderem stand auch der Besuch eines Formel-1-Rennens auf dem Reiseprogramm.

Der Staatsrat hatte 30 Tage Zeit, um gegen die Strafe Berufung einzulegen. Er tat dies nicht. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Rücktritt und Wiederwahl

Die Reise hatte auch politische Folgen für Maudet. Nachdem ihm das Regierungskollegium praktisch sämtliche Dossiers entzogen hatte, trat er zurück, um aber gleichzeitig auch wieder für seine Nachfolge zu kandidieren. Mit dieser Kandidatur für den Staatsrat scheiterte er jedoch zunächst.

Bei den Gesamterneuerungswahlen vom April trat Maudet, der im Zuge der Affäre von der FDP ausgeschlossen worden war, als Spitzenkandidat einer von ihm selber gegründeten neuen Partei an. Mit seiner Wahl in den Genfer Staatsrat schaffte er damit ein überraschendes Comeback.

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