Mehr Mehrwertsteuer und Lohnprozente für die 13. AHV-Rente
Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente zeichnet sich noch keine Lösung ab. Zwar ist die zuständige Ständeratskommission von ihrem ursprünglichen Plan abgerückt. Sie will jedoch neben einer Mehrwertsteuererhöhung weiterhin an zusätzlichen Lohnprozenten festhalten.
(Keystone-SDA) Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hält an dieser Mischlösung fest, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie senkt aber dank der zuletzt guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds den Umfang der Erhöhungen. Zudem beantragt sie neu, die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare separat zu regeln.
Der neue Vorschlag der SGK-S umfasst eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 statt wie bisher 0,4 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 statt wie bisher 0,5 Prozentpunkte. Dieser Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausgezahlt. 4 bis 5 Milliarden Franken sind dafür jährlich nötig. Bundesrat und Nationalrat wollen nur die Mehrwertsteuer erhöhen – um 0,7 Prozentpunkte; der Bundesrat unbefristet, der Nationalrat befristet bis 2030.
In der Frühjahrssession geht die Diskussion im Ständerat weiter.