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Messe Luzern muss Corona-Kurzarbeitsentschädigung zurückzahlen

Keystone-SDA

Die Messe Luzern AG muss die während der Coronapandemie erhaltene Kurzarbeitsentschädigung an den Bund zurückzahlen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco habe die Arbeitsrapportierung als "nicht kontrollierbar" eingestuft, teilte die Messe Luzern am Montag mit.

(Keystone-SDA) Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um 1,5 Millionen Franken Kurzarbeitsentschädigung, die es zwischen August 2020 und März 2022 erhalten habe. Die Folge ist, dass wegen den für die Rückzahlungen vorgenommenen Rückstellungen in der Rechnung 2025 ein Verlust von 1,2 Millionen Franken ausgewiesen wird.

Bemerkt hatte das Seco die mangelhafte Arbeitsrapportierung bereits im Frühling 2025. Gemäss Messe Luzern wurden zwischen dem Versandzeitpunkt von E-Mails und der ausgewiesenen Arbeitszeit Unstimmigkeiten festgestellt. Eine Einsprache gegen die Rückzahlungsverfügungen wurde vom Seco im Februar 2026 abgewiesen.

Die Messe Luzern akzeptiere den Entscheid und verzichte auf einen Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht, hiess es in der Mitteilung. Ein solcher Schritt wäre chancenlos.

Die Messe Luzern betont aber, dass sie «immer nach bestem Wissen und Gewissen» gehandelt habe. Die getätigte summarische Rapportierung habe den formalen Anforderungen aber nicht genügt. «Wir haben diesen Umstand nicht erkannt und sind von der Tragweite des Entscheides konsterniert», hiess es in der Medienmitteilung.

Zu den finanziellen Folgen schreibt die Messe Luzern, dass die Rückzahlung der Kurzarbeitsentschädigung eine «grosse Belastung» sei. Die Dynamik des Kerngeschäfts werde dadurch aber nicht geschmälert.

Das letzte Geschäftsjahr verlief nach Angaben des Unternehmens gut. Der Umsatz stieg um 2 Prozent auf 12,95 Millionen Franken. Der Betriebsgewinn Ebit belief sich auf 70’000 Franken.

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