Neues Arbeitsgesetz in Kraft
Ab sofort gilt in der Schweiz das neue Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz). Neu sind in der Industrie auch Frauen zu Nacht- und Sonntagsarbeit zugelassen. Nachtarbeit wird mit zehn Prozent Freizeit kompensiert.
Das neue Arbeitsgesetz war am 29. November 1998 vom Schweizer Stimmvolk im zweiten Anlauf deutlich angenommen worden. Die Schweizer Regierung verfügte am 10. Mai dieses Jahres seine Inkraftsetzung auf den Nationalfeiertag.
Für Mann und Frau gelten damit gleiche Arbeits- und Ruhezeiten. Das strikte Nachtarbeitsverbot für Frauen in der Industrie ist weg. Dafür gibt es besseren Schutz bei Nachtarbeit und bei Mutterschaft. Wer viel Nachtarbeit leistet, hat Anspruch auf einen Zeitzuschlag von zehn Prozent und auf medizinische Betreuung.
Die Betriebe können ihre Beschäftigten zwischen 06.00 und 23.00 Uhr (bisher 20.00 Uhr) ohne Bewilligung einsetzen. Die Zeit von 20.00 bis 23.00 Uhr gilt als Abendarbeit. Mit dieser Regelung wird der Zweischichtenbetrieb weitgehend bewilligungsfrei.
Mit dem neuen Arbeitsgesetz sind auch neue Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Unter anderem enthalten sie Sonderbestimmungen für das Gesundheitswesen, die Gastronomie und die Freizeitbranche, deren Beschäftigte regelmässig abends und sonntags arbeiten.
swissinfo und Agenturen
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