Nidwaldner Regierung will keine kantonale Liegenschaftssteuer
Der Nidwaldner Regierungsrat lehnt trotz Abschaffung des Eigenmietwerts eine kantonale Liegenschaftssteuer für selbst genutzte Zweitliegenschaften ab. Der erwartete Ertrag stehe in keinem Verhältnis zum administrativen Aufwand, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
(Keystone-SDA) Die Schweizer Stimmberechtigten haben im September 2025 an der Urne die Abschaffung des Eigenmietwerts mit einem Ja-Stimmenanteil von 57,7 Prozent beschlossen. Gleichzeitig erhielten die Kantone die Möglichkeit, auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben.
Die Nidwaldner Regierung hat diese Option geprüft und spricht sich gegen die Einführung aus, wie sie in einem Communiqué mitteilte. Die erwarteten Steuerausfälle durch den Wegfall des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen belaufen sich laut der Regierung auf rund eine Million Franken pro Jahr. Eine Objektsteuer könnte diese Ausfälle nach Einschätzung der Regierung «kaum auffangen», wie Finanzdirektorin Michèle Blöchliger (SVP) zitiert wird. Sie verweist zudem auf mögliche «Abstriche bei der Standortattraktivität».
Die Umsetzung der neuen Bundesvorgaben erfolgt im Rahmen der Steuergesetzrevision 2029, die laut Mitteilung innerhalb eines Jahres vorliegen soll. Geprüft werden dabei auch kantonale Steuerabzüge für energetische Sanierungen. Der Landrat hat kürzlich eine entsprechende Motion einstimmig überwiesen.
Die Beratung im Landrat ist für Ende 2027 oder Anfang 2028 vorgesehen.