Ohne Konzession keine Nutzung der Wasserkraft
Wer im Kanton Bern Wasserkraft zur Stromerzeugung nutzen will, braucht eine Konzession. Für mittlere und grössere Anlagen läuft eine solche meist zwischen 60 und 80 Jahre, dann muss sie erneuert werden.
(Keystone-SDA) Die lange Laufzeit soll es den Betreibern ermöglichen, ihre oft teuren Investitionen über diese Zeitspanne auszugleichen. Zu diesen Investitionen gehören beispielsweise Staumauern und Druckleitungen im Gebirge oder Kraftwerkszentralen im Tal.
Im Kanton Bern laufen in den nächsten Jahrzehnten mehrere Konzessionen für grössere Anlagen aus. 2042 auch jene für die Kraftwerke Oberhasli.
Gemäss Wassernutzungsgesetz gehen die Kraftwerke nach Ablauf der Konzession an den Konzessionsgeber, also den Kanton, über. Für diesen sogenannten Heimfall gilt: Die hydraulischen Teile wie Staumauern oder Druckrohre sind unentgeltlich; die elektrischen Teile wie Generatoren oder Transformatoren können zu einem angemessenen Preis erworben werden.
Der Kanton hat im Hinblick auf das Konzessionsende zwei Möglichkeiten: entweder den Heimfall ausüben oder auf den Heimfall verzichten und dem Betreiber die Anlagen weiterhin überlassen und die Konzession erneuern.
Wenn der Konzessionsgeber den Heimfall ausübt, hat er im Wesentlichen folgende Optionen: Er kann die Konzession an einen anderen Betreiber neu vergeben oder die Anlagen selbst weiterbetreiben.
Die Berner Kantonsregierung will die «bewährte Zusammenarbeit» mit den in der Region bestens verankerten Energieunternehmen weiterführen, wie sie in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Wenn Konzessionen auslaufen, sollen sie grundsätzlich wieder den bisherigen Unternehmen erteilt werden. Der Kanton will auch künftig darauf verzichten, selbst Wasserkraftwerke zu betreiben.