Ostschweizer Kantone stellen sich gegen PFAS-Weisung des Bundes
Die Ostschweizer Kantone lehnen eine vom Bund vorgeschlagene Weisung zu PFAS-Höchstgehalten in Lebensmitteln ab. Sie kritisieren die fehlende Unterstützung, falls Landwirtschaftsbetriebe ihre Produkte wegen zu hohen Werten nicht mehr verkaufen dürfen.
(Keystone-SDA) Die potentiell gesundheitsschädlichen PFAS-Chemikalien in Lebensmitteln beschäftigen die Ostschweizer Kantone bereits seit Monaten. Sie alle untersuchten in der Vergangenheit Böden oder Lebensmittel oder sind daran, dies zu tun.
Einer geplanten Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stehen die Kantone St. Gallen, Thurgau und beide Appenzell dennoch ablehnend gegenüber, wie zuerst SRF auf seiner Internetseite sowie im Radio berichtete.
Höchstgehalte für PFAS in Lebensmittel gibt es in der Schweiz bereits, und zwar für Eier, bestimmte Fischarten, Fleisch, Krebstiere und Muscheln. Mit der angedachten Weisung des Bundes soll die Koordination der Kantone zum Vollzug dieser Höchstwerte sichergestellt werden. Neue Gesetze gibt es mit der Weisung nicht.
St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden sowie Innerrhoden vermissen seitens des Bundes Begleitmassnahmen, sollten Bäuerinnen und Bauern beispielsweise ihr Fleisch wegen überhöhen PFAS-Werten nicht mehr verkaufen können. Sie fordern die Ausarbeitung entsprechender Massnahmen als Teil des geplanten bundesrätlichen PFAS-Aktionsplans.
Beide Appenzell und der Thurgau schrieben von «unabsehbaren Folgen» für die Lebensmittelproduktion und die Existenzgrundlage von Landwirtschaftsbetrieben, sollte die Weisung in der aktuellen Form umgesetzt werden. In den Worten des Kantons St. Gallen: «Eine isolierte Inkraftsetzung der vorliegenden Weisung ohne Klärung und Harmonisierung der Begleitmassnahmen würde einem verhältnismässigen Vollzug durch die Kantone entgegenstehen.»
Verzicht auf Verkaufsverbot gefordert
Ausserrhoden fordert zudem, dass auf sofortige Verkaufsverbote beim Überschreiten von Grenzwerten verzichtet wird. Stattdessen sollten Landwirtschaftsbetriebe Zeit erhalten, um die PFAS-Belastungen zu senken. Appenzell Innerrhoden wiederum schrieb an das BLV: «Ein Produktions- oder Schlachtverbot als Erstmassnahme ist nicht gerechtfertigt, insbesondere weil PFAS-Belastungen häufig auf jahrzehntelangen Expositionen beruhen und unmittelbare Risiken nicht belegt sind.»
Die Thurgauer Regierung lehnte den vorliegenden Weisungsentwurf des Bundes darüber hinaus ab, weil er «diverse rechtliche und wissenschaftliche Mängel» aufweise.
PFAS-Untersuchungen gab es in den vergangenen Monaten etwa in den beiden Appenzell. Bei mehreren Bauernbetrieben zeigten die Messungen Werte, die über einem EU-Grenzwert lagen. Analysiert wurden vor allem Milch, aber auch Tränkewasser. Der Thurgau startete jüngst ein umfassendes Drei-Jahres-Projekt zur Untersuchung der PFAS-Belastung von Milch. Bereits einiges früher fand der Kanton St. Gallen PFAS-belastete Flächen auf der Eggersrieter Höhe.