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Parlament kann über elektronische Gesundheitsakte für alle befinden

Keystone-SDA

Künftig soll die gesamte Schweizer Wohnbevölkerung über ein elektronisches Gesundheitsdossier verfügen. Wie bei der Organspende soll es ein Widerspruchsrecht geben. Die gesetzlichen Neuerungen sollen ab 2030 in Kraft treten - sofern das Parlament zustimmt.

(Keystone-SDA) Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur angekündigten grossen Reform des elektronischen Patientendossiers verabschiedet. Mit der Neuausrichtung soll die Digitalisierung der Gesundheitsdaten in Gang kommen. Bisher wurden nur rund 125’000 digitale Dossiers eröffnet, was weit unter den Erwartungen liegt.

Wie in Dänemark und Österreich soll deshalb künftig jede in der Schweiz wohnhafte Person automatisch eine elektronische Gesundheitsakte erhalten. Das Ziel: Alle relevanten Gesundheitsdaten sollen digital an einem Ort verfügbar sein – immer und überall, gerade im Notfall.

Wer das nicht will, kann der Eröffnung eines Dossiers widersprechen oder die Daten jederzeit löschen lassen. Auch über die Zugriffsrechte sollen alle selbst entscheiden können.

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