Wer bezahlt künftig für arbeitslose Grenzgänger?
Die Europäische Union (EU) schlägt einen Systemwechsel vor: Neu soll ein Grenzgänger, der seine Arbeit verliert, sein Arbeitslosengeld nicht vom Wohnsitz-Land, sondern vom Land der letzten Beschäftigung erhalten.
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swissinfo.ch/ka und SRF (10vor10 vom 20.06.2018)
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Über 300’000 Personen überqueren jeden Morgen die Grenze, um zur Arbeit zu fahren. Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen im benachbarten Ausland.
Am Donnerstag sind diese Grenzgänger Thema im EU-Sozialministerrat: Künftig soll ein Grenzgänger nämlich, wenn er seine Arbeit verliert, nicht im Wohn-, sondern im Beschäftigungs-Land Arbeitslosengelder beziehen.
Sollte die Schweiz diese Regelung übernehmen, bedeutete das gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Mehrkosten in der Höhe von mehreren hundert Millionen Schweizer Franken.
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