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Amtshilfeabkommen mit USA wird vorläufig angewendet

Das Amtshilfeabkommen mit den USA im Fall der Grossbank UBS wird vorläufig angewendet. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Änderungsprotokoll genehmigt. Gleichentags wurde das Protokoll auch in Washington unterzeichnet.

Wie das Justiz- und Polizeidepartement in einer Mitteilung schreibt, kann die Schweiz damit ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten.

Das Änderungsprotokoll macht aus dem Abkommen einen Staatsvertrag und regelt die vorläufige Anwendung. Dies ermöglicht es der Steuerverwaltung, bereits jetzt zu entscheiden, ob in den fraglichen Fällen von Steuerdelikten Amtshilfe geleistet werden soll oder nicht.

Gemäss dem Abkommen mit den USA soll nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar jedoch entschieden, das Abkommen genüge als Rechtsgrundlage für die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung nicht. Deshalb wird der Bundesrat das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.

Mit dem Entscheid zur vorläufigen Anwendung widersetzt sich der Bundesrat den Empfehlungen von Kommissionen des National- und Ständerats.

Diese hatten dem Bundesrat empfohlen, das Abkommen bis zur eventuellen Genehmigung durchs Parlament nicht anzuwenden. Die Empfehlungen waren aber für den Bundesrat nicht bindend.

swissinfo.ch und Agenturen

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