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Blockierte Duvalier-Gelder gehen nicht nach Haiti

Das Bundesgericht verweigert die Rückgabe der in der Schweiz blockierten Duvalier-Gelder an Haiti. Nach dem Willen des Bundesamts für Justiz hätten die 4,6 Millionen US-Dollar zum Wohle der Bevölkerung verwendet werden sollen.

Für die Rückgabe gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, wie das Bundesgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil schreibt. Die dem Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier vorgeworfenen Straftaten seien nach schweizerischem Strafrecht verjährt. Deshalb sei keine Rechtshilfe möglich.

Das Urteil fiel am 12. Januar – einen Tag vor dem verheerenden Erdbeben. Nach dem Buchstaben des Gesetzes wäre der Entscheid auch danach nicht anderes ausgefallen, was jedoch selbst das Bundesgericht nicht zu befriedigen scheint: Es sei am Gesetzgeber, für die Problematik eine geeignete Lösung zu finden, hält es in
seinen Erwägungen fest.

Die seit dem Sturz von “Baby Doc” Duvalier im Jahr 1986 blockierten Vermögenswerte gehören angeblich der inzwischen verstorbenen Mutter des Ex-Diktators. Weil in Haiti kein Strafverfahren eingeleitet worden war, lehnte die Schweiz deren Herausgabe 1991 und noch einmal 2002 ab.

Ein erneutes Rechtshilfegesuch Haitis hiess das Bundesamt für Justiz im Februar 2009 gut. Auf Beschwerde einer liechtensteinischen Stiftung des Duvalier-Clans bestätigte das Bundesstrafgericht den Entscheid im letzten August.

Diesen hat das Bundesgericht nun aufgehoben. Ob das Geld damit an
die Duvaliers erstattet wird, geht aus dem Urteil nicht hervor.

swissinfo.ch und Agenturen

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