Bundesrat: Mit Eingliederung gegen Armut
Der Bund soll sich bei der Bekämpfung der Armut auf Massnahmen zur Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt konzentrieren. So möchte es der Bundesrat. Bei anderen Massnahmen sieht er primär die Kantone und Gemeinden in der Verantwortung.
Der Bundesrat hat am Mittwoch in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags einen Bericht zur Bekämpfung der Armut vorgelegt. Die Empfehlungen richten sich an alle Akteure, wie Bundesrat Didier Burkhalter in Bern betonte.
Für den Innenminister steht die Prävention im Vordergrund. Ansetzen sollen die Massnahmen bei Kindern aus armen Familien. Diese müssten so gefördert werden, dass sie später nicht in die Armut gerieten, sagte Burkhalter. Menschen, die bereits arm sind, sollen vermehrt individuell beraten werden.
Verbessert werden soll schliesslich das Sozialsystem. Zum Beispiel soll vermieden werden, dass ein Haushalt bei einem nur leicht höheren Erwerbseinkommen den Anspruch auf Sozialleistungen verliert und am Ende weniger Geld zur Verfügung hat.
Der Bundesrat hält im Bericht fest, dass der Bund für die Umsetzung der Empfehlungen nur beschränkt zuständig sei. Die Sozialhilfe etwa liege in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund will sein Engagement deshalb auf Massnahmen zur Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt konzentrieren.
Die Regierung hat den Bericht bereits vor der Veröffentlichung in die Konsultation gegeben – und Kritik einstecken müssen. Gemeinden und Städte bemängelten die fehlende strategische Ausrichtung. Der Bericht entwerfe kein kohärentes und zukunftsgerichtetes System zur Bekämpfung der Armut, monierte die Städteinitiative Sozialpolitik.
swissinfo.ch und Agenturen
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