Beschuldigter lässt Prozess um Drogentote in Zürich platzen
Ein wegen unterlassener Nothilfe angeklagter 26-Jähriger ist am Prozess in Zürich nicht aufgetaucht. Sein Verteidiger gab am Donnerstag an, seit längerem keinen Kontakt mit ihm zu haben.
(Keystone-SDA) Der Saal war voll: Eine Schulklasse, Studierende, Anwälte, Richter, Medienvertreter und eine Privatklägerin. Nur einer fehlte am Donnerstagmorgen – der Beschuldigte. Er wisse nicht, was mit dem 26-Jährigen sei, sagte der Verteidiger. Immerhin, die Vorladung für die Verhandlung wurde dem Beschuldigten laut Richter persönlich übergeben.
Doch da Beschuldigte nach dem ersten unentschuldigten Fernbleiben erneut vorgeladen werden müssen, verschob das Gericht die Verhandlung. «Beim nächsten Mal könnte er auch polizeilich abgeholt werden», sagte der Richter.
Ganz überraschend kam die Absenz nicht: Laut Anklageschrift verfügt der IV-Rentner über keinen festen Wohnsitz. Der Tod eines Bekannten passierte in einem Zimmer in einer sozialen Einrichtung. Wie der Richter am Donnerstag ausführte, läuft mittlerweile ein weiteres Verfahren wegen Raubs gegen den 26-Jährigen.
Offen ist auch noch, ob die Öffentlichkeit von der nächsten Verhandlung ausgeschlossen wird. Diesen Antrag stellten die Opferangehörigen, die als Privatkläger dabei sind. Weil sich der Verteidiger mit Verweis auf den fehlenden Kontakt nicht im Vorfeld dazu äusserte, hatte das Gericht zuvor noch nicht entschieden.
Tragische Fälle
Die Anklage liest sich in diesem Fall äusserst tragisch. Der 26-Jährige war zweimal dabei, als Menschen wegen Drogencocktails starben. Ein Opfer war erst 15 Jahre alt. Zumindest in einem Fall nahm der Beschuldigte ebenfalls Drogen zu sich.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unterlassene Nothilfe vor. Statt sofort die Polizei oder Sanität zu kontaktieren, soll er etwa Kollegen um Rat gefragt haben, als es den Opfern schlechter ging. Die Todesopfer schleifte er laut Anklage ins Treppenhaus und bestritt danach, etwas damit zu tun zu haben. Erst Stunden später informierte er laut Anklage Polizei oder Betreuer.
Der 26-Jährige ist auch noch wegen zwei weiterer Delikten angeklagt. Nach einer Schlägerei soll er einen unbeteiligten Mann, der ihm helfen wollte, ins Gesicht geschlagen haben. Und als ein Bekannter sein Mobiltelefon im Wert von 1300 Franken auf dem Tisch eines Schnellimbisses liegen liess, habe er es gestohlen. Die Staatsanwaltschaft fordert 5 Jahre Freiheitsstrafe.