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Raub mit Todesfolge in Gerlafingen wird nochmals aufgerollt

(Keystone-SDA) Solothurn – Der Fall des «Schlafzimmerraubes» von 1992 in Gerlafingen SO wird nochmals aufgerollt. Eine 81-jährige Frau war damals ums Leben gekommen. Der 39-jährige Tatverdächtige wird von der Solothurner Staatsanwaltschaft möglicherweise doch noch wegen Mordes angeklagt.
Die Ermittlungen im tödlich verlaufenen Raubüberfall würden weitergeführt, teilte die Solothurner Staatsanwaltschaft mit. Eine 81-jährige Frau war damals geknebelt worden, worauf sie erstickte.
Der tatverdächtige Kosovare galt als einer der Anführer der «Schlafzimmerräuber»-Bande, die 1992 im Mittelland nachts bewaffnet in Wohnungen einstieg, die Opfer quälte und ausraubte.
Wegen Verjährung eingestellt werden die Verfahren wegen weiteren Delikten etwa in Iberg ZH und Oensingen SO. Auch eine Schiesserei in Bellach SO wird nicht neu beurteilt, da die Staatsanwaltschaft überzeugt ist vom Freispruch des Kriminalgerichts im Jahre 1995.
Bei den Ermittlungen zum Delikt in Gerlafingen muss die Staatsanwaltschaft für eine allfällige Mordanklage drei Voraussetzungen prüfen: Dem Beschuldigten müssen eine Tatbeteiligung sowie ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Ferner müssen die Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, dass die Tat als Mord qualifiziert werden kann. Bisher war sie als qualifizierter Raub mit Todesfolge betrachtet worden.
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt werden kann, muss das Verfahren ebenfalls eingestellt werden, wie die zuständige Staatsanwältin Claudia Scartazzini auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte.

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