Schutzstatus S wird frühestens im März 2028 aufgehoben
Der Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer bleibt bis mindestens am 4. März 2028 bestehen. Künftig erhalten ihn aber nur noch Personen neu, die ihre militärischen Pflichten in der Heimat einhalten. Das hat der Bundesrat entschieden.
(Keystone-SDA) In beiden Punkten schliesst sich die Schweiz den EU-Staaten an, wie die Landesregierung anlässlich ihrer Sitzung am Mittwoch mitteilte. Die neue Einschränkung betreffe insbesondere Personen im wehrdienstpflichtigen Alter, Personen auf der Reservistenliste und Personen, die sich freiwillig den Streitkräften angeschlossen haben.
Die neue Regelung gilt den Angaben zufolge für alle neuen Anträge, die ab Donnerstag gestellt werden. Sie hat keine Auswirkungen auf die Situation von Personen mit bestehendem Schutzstatus S.