Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Die tragischen Seiten der menschlichen Existenz prägen heute meinen Bericht: die Bespitzelung im Auftrag von Bankern der Credit Suisse, eine bedingte Gefängnisstrafe wegen aktiver Sterbehilfe und ein krasser Korruptionsfall. Letzterer zeigt, dass auch die Schweiz, die im Korruptionsranking den drittbesten Rang belegt, nicht vor Bestechung gefeit ist.
Trotzdem herzliche Grüsse aus Bern
Wo hört Networking auf, wo beginnt Korruption? Diese Frage müssen sich nicht nur Beamte, die Aufträge vergeben, immer wieder stellen, sondern auch Unternehmen, die staatliche Aufträge erhalten. Dabei ist es ratsam, strenge Massstäbe anzuwenden, denn der Schaden geht weit über den finanziellen Verlust hinaus.
Ausgerechnet im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sorgt ein mutmasslicher Korruptionsfall für Schlagzeilen. Die Bundesanwaltschaft hat in einer Bestechungsaffäre um die Vergabe von IT-Aufträgen im Seco Anklage gegen vier Personen erhoben. Ein Ressortleiter soll unrechtmässig 1,7 Millionen Franken kassiert haben. Angeklagt sind auch drei Unternehmer.
Im Fokus der Anklage stehen gemäss Bundesanwaltschaft mehrere hundert freihändige Vergaben von IT-Aufträgen des Seco an externe Firmen unter Missachtung des geltenden Beschaffungsrechts. Diese seien unter anderem in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld oder Geschenken geschehen, schreibt die BA. Im Gegenzug habe der Ressortleiter die IT-Aufträge mehrheitlich freihändig an die von ihm bevorzugten Firmen vergeben.
- Was der damals verantwortliche Wirtschaftsminister, der damalige Bundesrat Johann Schneider-Ammann, sagte, als die Strafuntersuchung eingeleitet wurde, hören Sie bei SRFExterner Link.
- Bekannt gemacht wurden die Korruptionsvorwürfe 2014 von den Zeitungen Der BundExterner Link und Tages-AnzeigerExterner Link, die heute über ihre damaligen und aktuellen Recherchen berichten. (Paywall)
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Sein Sessel wackle, berichteten einige Medien in den letzten Tagen. Jetzt ist klar, dass er bleiben darf. Tidjane Thiam, Chef der zweitgrössten Schweizer Bank, geniesst weiterhin das Vertrauen des Verwaltungsrats. Es gebe keine Hinweise, dass der Konzernchef von der Beschattungsaktion gewusst habe. Den Hut nehmen müssen aber die rechte Hand des CEO und der Sicherheitschef.
Die Bespitzelung sei unverhältnismässig gewesen und werde nicht toleriert, erklärte der Verwaltungsrat gestützt auf eine interne Untersuchung. Vor wenigen Tagen war aufgeflogen, dass der ehemalige Chef der internationalen Vermögensverwaltung bei der Credit Suisse, Iqbal Khan, beschattet worden war.
Dieser hatte bei der CS gekündigt, um zur grössten Schweizer Bank, zur UBS, zu wechseln. Dort übernimmt er ab heute die Co-Leitung der Sparte Global Wealth Management und wird Mitglied der Geschäftsleitung. Laut Medienberichten hätten die Auftraggeber der Beschattungsaktion bei der CS befürchtet, der abtrünnige Banker könnte weitere Mitarbeiter abwerben.
Die Spekulationen brachten auch den Konzernchef in Verdacht. Laut interner Untersuchung zu Unrecht.
- Die Beschattungsaktion forderte laut der Zeitschrift «Inside ParadeplatzExterner Link» ein Todesopfer. Ein Privatermittler, der als Bindeglied zwischen CS-Sicherheitsdienst und Detektiv-Kanzlei agierte, habe Suizid begangen.
- Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Fall Khan gibt Ihnen die NZZExterner Link.
- Die Jahrzehnte alte Eifersucht zwischen den Schweizer Grossbanken basiere nicht mehr auf Machtansprüchen, sondern auf Verlustängsten, behauptet watson.chExterner Link. Denn das Geschäft der Banken schrumpfe rasant.
- Wie Iqbal Khan zum begehrtesten Banker der Schweiz wurde, erzählt Ihnen der BlickExterner Link. (Paywall)
Weil er einer schwerkranken Patientin ein tödliches Medikament gespritzt hatte, wurde ein Arzt im Kanton Waadt wegen aktiver Sterbehilfe zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Gefängnis gefordert.
Der Arzt wurde beschuldigt, seiner schwer kranken Patientin zu Hause eine Injektion des Medikaments Curare verabreicht zu haben, das zum Tod führte. Die Patientin litt unter einer schweren Herz- und Lungenkrankheit und zeigte Anzeichen von Demenz.
Der Staatsanwalt warf dem Arzt vor Gericht vor, die Standesregeln der Ärzte überschritten und das Gesetz verletzt zu haben. Er zeigte sich in seinem Plädoyer überzeugt davon, dass der Mediziner allein über das Schicksal der kranken Frau entschieden habe.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Arzt die Grenzen der direkten und indirekten Sterbehilfe überschritten habe. Eine Einwilligung der Kranken habe nicht vorgelegen. Zugute hielt sie dem Arzt seine ehrenwerten Absichten und das nicht existente Rückfallrisiko.
Der im Waadtland praktizierende Arzt zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Der Ausgang des Prozesses war nicht nur von zahlreichen Patientinnen und Patienten, sondern auch von vielen Ärztinnen und Ärzten mit Spannung erwartet worden.
- Wie emotional der Prozess war, erfahren Sie in der Reportage der Westschweizer Tages-Zeitung 24-heuresExterner Link. (Französisch, Paywall)
- Warum die Schweiz die Suizidhilfe nicht regulieren will, hat meine Kollegin Sibilla Bondolfi recherchiert.
- Wie es um die Sterbehilfe in Europa steht, finden Sie bei nau.chExterner Link.
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Eine kritische Betrachtung der Medien bei deren Berichterstattung über Sterbehilfe, finden Sie in der MedienwocheExterner Link.
Dass die Abhängigkeit von Drogen kein Verbrechen, sondern eine Krankheit sei, sagen Angehörige und Fachleute seit Jahrzehnten. Nun ist diese Erkenntnis auch in der Rechtsprechung angekommen. Laut einem Bundesgerichtsentscheid werden Drogenabhängige künftig als Kranke betrachtet. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie neu Anspruch auf eine IV-Rente.
Bei Drogenabhängigkeit dränge sich die gleiche Sichtweise auf wie bei psychischen und geistigen Störungen, teilt das Bundesgericht zu seinem Entscheid mit. Es stützt sich dabei auf neueste medizinische Erkenntnisse.
Bisher hatten drogenabhängige Versicherte nur dann Anspruch auf IV-Leistungen, wenn ihre Sucht in eine Krankheit (oder einen Unfall) mündete oder infolge einer Krankheit entstanden war.
- Unter welchen Voraussetzungen Drogenabhängige IV-Leistungen beantragen können, erfahren Sie bei swissinfo.ch.
- Über die Geschichte von Michelle Halbheer, die in den 1990er-Jahren bei ihrer heroinabhängigen Mutter aufwuchs, ist ein Dokumentarfilm entstanden. Was Michelle über die Beziehung zu ihrer Mutter sagt, hören Sie bei SRFExterner Link.
- Homo- und Bisexuelle sind signifikant stärker von Drogenabhängigkeit betroffen als Heterosexuelle. Kürzlich hat das Bundesparlament einen Vorstoss angenommen, der fordert, dass ihre Gesundheit erforscht werden soll. Auszüge aus der Debatte finden Sie in der Basler ZeitungExterner Link.
In Norwegen leben knapp 2700 Schweizerinnen und Schweizer. Viele davon im Süden des Landes. Ab 2020 ist die Doppelbürgerschaft möglich. Dies wird im Schweizerklub Telemark diskutiert.
Bei der Lancierung der App fragten wir «Sind Sie in einem Auslandschweizer Club aktiv?» Aus den Antworten sind ein paar Kurz-Porträts von solchen Schweizer Clubs entstanden – von Japan über Brasilien bis Deutschland.
Neben dem Schweizerklub Südnorwegen in Arendal, den wir bereits porträtierten, gibt es etwas weiter nördlich den Schweizerklub Telemark. Auch dort geht es in erster Linie darum, sich auszutauschen und Schweizer Bräuche und Kultur zu pflegen.
Neben dem E-Voting und den Schweizer Bankkonten bewegt aktuell vor allem ein Thema die rund 50 Mitglieder des Clubs: Sollen sie die Norwegische Staatsbürgerschaft annehmen? Ab kommendem Jahr wird der Status als Doppelbürger auch in Norwegen zugelassen. Mit dieser Entscheidung wird die Zahl der Schweizer weiter steigen, die Bürgerinnen und Bürger von mindestens zwei Staaten sind.
- Sind Sie auch in einem Schweizer Club aktiv? Melden Sie sich im betreffenden Q&A.
- Die Facebook-Gruppe des Schweizerklubs Telemark (von der übrigens das Teaserbild stammt) finden sie hierExterner Link.
- Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in der Schweiz auf dem Vormarsch. Mehr Hintergrundinformationen finden Sie dazu in diesem Artikel auf swissinfo.ch.
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Und noch zur Erinnerung: Am 20. Oktober wählen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihr neues Parlament. Ihre Stimme ist schon hart umkämpft.
Dabei geht es um die 200 Volksvertreterinnen und -vertreter im Nationalrat und die 46 Mitglieder des Ständerats (Genau genommen sind es deren 45: Der Kanton Appenzell Innerrhoden wählte seinen Standesvertreter bereits an der Landsgemeinde vom 28. April 2019).
Favoriten sind die Grünen, die Sozialdemokraten und die Grünliberalen – sie waren die Gewinner der letzten kantonalen Wahlen. Die Schweizerische Volkspartei dagegen, landesweit die stärkste Partei, musste auf Kantonsebene stark Federn lassen.
- Wir erklären in einem kurzen Video, wie die Parlamentswahlen ablaufen.
- Hier zeigen wir Ihnen die Wahlergebnisse seit 1971 auf einen Blick.
- Was sind die fünf wichtigsten Probleme der Schweiz? Diese Frage wird jedes Jahr rund tausend Stimmberechtigten gestellt. Hier sind die Ergebnisse.
- Noch mehr unserer vielseitigen Berichterstattung finden Sie in unserem Wahldossier.
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