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«Diese Panne wirft E-Voting um Jahre zurück»

Frustrierte Auslandschweizerin: Die ehemalige Basler Grossrätin Christine D'Souza protestiert vor dem Basler Rathaus.
Frustrierte Auslandschweizerin: Die ehemalige Basler Grossrätin Christine D'Souza protestiert vor dem Basler Rathaus. Hanna Girard / Girard

Die Panne im Basler E-Voting-System hat ein Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft untersucht wegen Wahlfälschung. Zudem drohen Abstimmungsbeschwerden und ein Vertrauensverlust.

Christine D’Souza ist wütend. Am Sonntagmittag steht sie vor dem Basler Rathaus mit einem Schild in der Hand und der Aufschrift: «Meine Stimme zählt nicht.» D’Souza wohnt im elsässischen Kiffis unweit der Schweizer Grenze und hat letzte Woche ihre Abstimmungsunterlagen per Computer an die Basler Staatskanzlei geschickt.

Doch ihre abgegebene Stimme konnte wegen einer Panne mit einem USB-Stick nicht ausgezählt werden. D’Souza kritisiert den Kanton nun scharf dafür, dass die Betroffenen erst sehr spät über die technischen Probleme informiert wurden. Sie habe keine Möglichkeit mehr gehabt, ihre Stimme abzugeben.

Wir haben hier berichtet, wie es zu der Panne kam:

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Die ehemalige Basler Politikerin erwägt deshalb auch rechtliche Schritte gegen den Kanton. Möglich wäre eine Beschwerde wegen Verletzung ihrer politischen Rechte. Neben D’Souza sind noch weitere Auslandschweizerinnen und -schweizer betroffen. Der Kanton teilte mit, dass rund 2000 Stimmen nicht ausgezählt werden konnten.

In Basel soll eine externe UntersuchungExterner Link sowie eine Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft ermitteln, wie es zu der verschlossenen E-Voting-Urne kommen konnte. Im Raum steht der Anfangsverdacht der Wahlfälschung. «Die Fachleute des Dezernates Digitale Kriminalität der Kriminalpolizei sind auf Hinweise gestossen, die den Anfangsverdacht auf Wahlfälschung begründen», teilt die Staatsanwaltschaft dazu mit. Zudem setzt Basel den Testbetrieb der elektronischen Stimmabgabe bis 31. Dezember 2026 aus.

Neben rechtlichem Ungemach droht dem Kanton und dem E-Voting auch ein Imageschaden und Vertrauensverlust. Noch in diesem Jahr will Basel-Stadt das E-Voting-Angebot ausbauen. Geplant ist, dass neben Auslandschweizerinnen auch Stimmbürger mit Wohnsitz in der Schweiz ihre Stimme per Computer abgeben können.

Die USB-Panne dürfte den Kritikern von E-Voting nun aber Auftrieb geben, ist Politologe Lucas Leemann überzeugt. «Das ist ein relevanter Rückschlag», sagt Leemann. «Es gibt den Gegnerinnen und Gegnern ein sehr anschauliches Beispiel, um auf die Risiken und Probleme hinzuweisen.»

«Für das E-Voting ist das verheerend»

Dies sieht auch Politologe Michael Hermann so. Bund und Kantone mussten in den letzten Jahren viel Vertrauen aufbauen. «Das jetzt dies passiert, ist schon ein ziemlicher Super-Gau», sagt Hermann. «Für das elektronische Abstimmen ist es verheerend, denn bei diesem bestehen schon viele Vorbehalte. So eine Panne wirft das E-Voting nun um Jahre zurück.»

Auch in der Basler Politik gibt die Panne zu reden. So haben die SVP, die Liberal-Demokratische Partei Basel-Stadt (LDP) und FDP bereits Vorstösse eingereicht oder angekündigt. SVP-Grossrat Lorenz Amiet hält fest: «Der Kollateralschaden ist beträchtlich und die Reputation des Kantons hat offensichtlich schweren Schaden genommen.»

Bedauern beim Kanton

Die Basler Staatskanzlei wollte sich am Montag nicht mehr zur Panne äussern. Am Sonntag zeigte Vizestaatsschreiber Marco Greiner Verständnis für den Unmut und sagte gegenüber dem Regionaljournal Basel: «Wenn jemand sein Stimmrecht nicht ausüben kann, ist das eine Verletzung politischer Rechte. Das bedauern wir sehr. Wir verstehen, wenn Betroffene rechtliche Schritte prüfen.»

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Offen bleibt, wie genau es zu dieser Panne kommen konnte. Die Basler Staatskanzlei spricht von einem Problem mit einem USB-Stick zur Entschlüsselung der digitalen Abstimmungsurnen und hält fest, dass keine Verbindung zwischen dem Vorfall und dem E-Voting-System der Schweizerischen Post bestehe.

Dem widerspricht Politologe Michael Hermann: «Jedes menschliche Versagen hat auch mit dem System zu tun. Das System muss so sicher sein, dass menschliches Versagen gar nicht möglich ist. Man hat ja so viel und so lange darin investiert.»

Die für E-Voting zugelassenen Stimmberechtigten der Kantone Thurgau, Graubünden und St. Gallen seien von der Panne in Basel nicht betroffen.

Keinen Einfluss auf Schlussresultat

Immerhin haben die nicht ausgezählten Stimmen aus Basel keinen Einfluss auf das Schlussresultat der eidgenössischen Abstimmungen. Die Resultate fielen deutlich aus und kantonale Vorlagen gab es in Basel-Stadt am Sonntag keine. Klar ist aber: Politisch und rechtlich hat die Panne sicher ein Nachspiel.

Christine D’Souza  sagt: «E-Voting ist eine wichtige Verbindung. Natürlich könnte ich auch vom brieflichen Stimmrecht Gebrauch machen. Aber je nach Wohnort führt der Postweg zu einer Verzögerung der Stimmabgabe.»

Bundeskanzlei hält am Kurs fest

Die Bundeskanzlei schreibt SRF: «Es müssen alle notwendigen Schritte ergriffen werden, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann.»

E-Voting befinde sich derzeit im Versuchsbetrieb. «Es geht darum, Erfahrungen zu sammeln. Ein Vorfall wie derjenige von Basel-Stadt stellt den Versuchsbetrieb nicht in Frage, sondern unterstreicht dessen Notwendigkeit.» Grundsätzlich seien die Erfahrungen mit dem im Sommer 2023 neu aufgesetzten E-Voting-Versuchsbetrieb sehr erfreulich.

Bearbeitung: Balz Rigendinger

Der Beitrag von SRF zum Thema:

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