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Individualbesteuerung mit 54% klar angenommen

"Heiratsstrafe Adieu": Die Stimmberechtigten im In- und Ausland haben sich heute für das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung entschieden. Somit werden Ehepaare künftig steuerlich gleich behandelt wie unverheiratete Paare. Gegen das Gesetz waren ein Volksreferendum und ein Kantonsreferendum eingereicht worden.

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Die Schweizer Stimmbevölkerung sagt Ja zur Individualbesteuerung. An einer Medienkonferenz sprach Finanzministerin Karin Keller-Sutter von einer Annahme von rund 54% – obwohl das definitive Resultat noch ausstand. Massgeblich für das Resultat waren die städtisch geprägten Kantone.

Das Abstimmungsverhalten wurde wohl durch individuelle Überlegungen und Berechnungen geprägt. Zahlreich publizierte Steuerrechner halfen Stimmbürgerinnen und -bürgern, die Auswirkungen der Vorlage auf ihre eigene Steuerrechnung zu simulieren.

Ein ursprünglich gesellschaftliches Anliegen sei damit weitgehend zu einer Portemonnaie-Vorlage geworden, hatte die Schweizer Presse bereits vor dem Entscheid kommentiert.

Bei der Individualbesteuerung geht es kurz gesagt darum, Ehepaare und Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben, nicht mehr gemeinsam, sondern wie unverheiratete Paare als zwei Personen individuell zu besteuern.

Da ihre Saläre mit dem bisherigen System zusammengezählt werden, geraten viele von ihnen durch die Progression in eine höhere Berechnungsstufe und bezahlen entsprechend mehr Steuern.

Das Bundesgesetz über die IndividualbesteuerungExterner Link wurde vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)»Externer Link ausgearbeitet und soll diese Ungleichheiten, die so genannte Heiratsstrafe, beheben.

Der Vorschlag kam bereits im Parlament nur knapp durch: Im Nationalrat stimmten 101 dafür und 93 dagegen, im Ständerat 22 dafür und 21 dagegen.

Gegen die Vorlage hatte die Schweizerische Volkspartei (SVP) anschliessend das Referendum ergriffen und mit über 65’000 Unterschriften erfolgreich eingereicht. Zudem hatten zehn Kantone das so genannte Kantonsreferendum dagegen ergriffenExterner Link – erst zum zweiten Mal seit 1874. Deshalb hat die Schweiz nun darüber abgestimmt.

Wäre die Vorlage abgelehnt worden, wäre in einem nachfolgenden Schritt möglicherwiese die Steuergerechtigkeits-Initiative zur Abstimmung gekommen, je nach Entscheid des Initiativkomitees.

Das Parlament hatte diese ebenfalls zur Annahme empfohlen. Es war das erste Mal seit 25 Jahren, dass ein Vorschlag zur individuellen Besteuerung vom Parlament angenommen wurde, alle früheren Vorschläge waren gescheitert.

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Die Reaktionen

«Wir konnten sicher sehr gut mobilisieren in den letzten zwei Wochen. Dass wir heute, am internationalen Tag der Frau, Geschichte schreiben können, ist wunderbar», sagte Susanne Vincenz-Stauffacher, Co-Präsidentin der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP), gegenüber SRF. Viele hätten bemerkt: «Es ist ein Schritt für die Gleichstellung.»

«Die Individualbesteuerung schafft neue Ungerechtigkeiten. Einverdiener-Familien und solche mit ungleichen Einkommen sind die Verlierer von heute, die werden in Zukunft mehr Steuern bezahlen», sagte Yvonne Bürgin, Nationalrätin der Partei Die Mitte, gegenüber SRF.

«Wir werden das anwenden, es wird aber eine Herausforderung», sagte Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, gegenüber SRF zur Umsetzung der Individualbesteuerung.

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Die Vorlage im Detail

Je nach Aufteilung des Einkommens zwischen zwei Eheleuten kann die Steuerbelastung gegenwärtig höher oder niedriger ausfallen, als wenn sie einzeln besteuert würden. Viele sprachen beim jetzigen System deshalb von der «Heiratsstrafe», und oft blieben Paare unverheiratet, um höhere Steuern zu vermeiden.

Die Gesetzesreform soll nun finanzielle Anreize für Zweitverdienende – oft sind dies Frauen – erhöhen, um ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten, da ihr Einkommen nicht mehr zum höheren Satz des Partners oder der Partnerin addiert wird. Niemand muss mehr Einkommen vermeiden, um nicht steuerlich abgestraft zu werden.

Die Individualbesteuerung soll nachfolgend auch für die Kantons- und Gemeindesteuern gelten und mittelfristig das aktuelle System mit Steuerabzügen für verheiratete Paare ersetzen.

Dies hat finanzielle Konsequenzen für den Bund: Da viele Personen künftig weniger Bundessteuern bezahlen werden, rechnet er bei der direkten Bundessteuer mit einem Ausfall von rund 630 Millionen Franken.

Die Argumente

Gegen die Vorlage hatte sich eine überparteiliche konservative Allianz geformt, bestehend aus der Mittepartei, der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der Evangelischen Volkspartei (EVP) und der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU).

Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage hatten argumentiert, dass die Steuerbelastung bei Haushalten mit nur einer erwerbstätigen Person zunehmen werde, wie die folgende Grafik zeigt.

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Zehn Kantone hatten auch deshalb das Kantonsreferendum ergriffen, weil sie befürchteten, die Verwaltung müsste bei einer Annahme 1,7 Millionen Steuererklärungen mehr verarbeiten, was zu einem höheren administrativen Aufwand und Zusatzkosten führen würde.

Sie warnten auch vor massiven Einnahmeausfällen und den hohen Kosten für die Umstellung der IT-Systeme und den zusätzlichen Personalbedarf in den Steuerämtern.

Zu den Gewinnerinnen und Gewinnern der Reform gehören nun die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Grünliberale Partei (GLP), die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grüne Partei sowie die Landesregierung.

Sie argumentierten, indem steuerliche Hürden für die Erwerbstätigkeit abgebaut würden, stärke die Gesetzesänderung die finanzielle Unabhängigkeit von Frau und Mann.

Wirtschaftsverbände betonen, dass die Individualbesteuerung das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausschöpfe und den Fachkräftemangel lindere, unter dem die Schweiz gegenwärtig leidet.

Wie geht es weiter?

Die Einführung der Individualbesteuerung ist eine zentrale und prioritäre Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030Externer Link des Bundes. Sie hat unter anderem zum Ziel, das Erwerbsvolumen zwischen Frauen und Männern ausgewogener zu gestalten und die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die erwähnten Online-Steuerrechner haben es gezeigt: Während Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung sowie Alleinstehende mit geringem Einkommen tendenziell entlastet werden, müssen Haushalte mit nur einer erwerbstätigen Person und einkommensstarke Unverheiratete mit einer höheren Steuerlast rechnen.

Für die Kantone wird der Aufwand durch die höhere Anzahl an zu bearbeitenden Steuerdossiers grösser, während gleichzeitig finanzielle Einbussen bei der Bundessteuerbeteiligung zu erwarten sind.

Wann genau die Individualbesteuerung eingeführt wird, ist angesichts des Aufwands für die nötigen Änderungen in den Systemen noch nicht abzuschätzen.

Editiert von Balz Rigendinger

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